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So schwer ist es für Asylsuchende ein Bankkonto zu eröffnen

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So schwer ist es für Asylsuchende ein Bankkonto zu eröffnen

Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen stellen sich am Bankschalter hohe Hürden in den Weg. Bei einzelnen Banken sind sie gar nicht willkommen. Dies unter anderem aus Angst vor nachrichtenlosen Vermögen.
12.08.2019, 05:3112.08.2019, 05:31
tobias Bär / CH Media

«Eröffnen Sie Ihr Konto, wo immer Sie wollen.» Der Vorgang könne bequem von zu Hause aus erledigt werden und dauere nur zehn Minuten. So wirbt eine Schweizer Bank um Neukunden.

Für Asylsuchende ist der Weg zu einem Schweizer Bankkonto etwas hürdenreicher. Oder er ist gleich ganz versperrt. Dies zeigt eine Studie der Anwältin Lea Hungerbühler. Sie engagiert sich beim Verein Asylex, der Asylsuchende in Rechtsfragen unterstützt.

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Hungerbühler hat 28 Schweizer Banken zu ihrem Umgang mit Personen im Asylwesen befragt. 18 Banken haben geantwortet. Das Resultat: Asylsuchende mit einem laufenden Verfahren können nur bei vier der 18 Banken uneingeschränkt ein Konto eröffnen.

Für Asylex sind die Ergebnisse der Studie «besorgniserregend». Der uneingeschränkte Zugang zu finanziellen Dienstleistungen sei zentral für die Integration. Ohne Bankkonto seien weder Lohnüberweisungen noch alltägliche Selbstverständlichkeiten wie Online-Einkäufe möglich.

Es braucht Papiere, doch die liegen beim Bund

Problemlos möglich ist die Einrichtung eines Kontos für Asylsuchende bei der Aargauer, der Waadtländer und der Bündner Kantonalbank sowie bei der Postfinance. Die Tochtergesellschaft der Post ist per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen allen Bevölkerungsgruppen in angemessener Weise zugänglich zu machen.

Mehrere Banken ermöglichen den Asylsuchenden eine Kontoeröffnung nur mit Auflagen, die meist nicht zu erfüllen sind. Dazu gehört die Vorgabe, dass ein offizielles Identifikationsdokument aus dem Herkunftsland vorliegen muss. Der Pass liegt aber für die Dauer des Asylverfahrens beim Staatssekretariat für Migration.

Der F-Ausweis für vorläufig Aufgenommene und der N-Ausweis für Asylsuchende werden gemäss der Studie von den wenigsten Banken als Identifikationsdokument anerkannt.

Einige Finanzinstitute verlangen zudem einen Arbeitsvertrag. Asylsuchende haben aber nur sehr eingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt: In den ersten drei Monaten nach dem Einreichen des Gesuchs gilt ein Arbeitsverbot. Danach ist eine Erwerbstätigkeit zwar grundsätzlich möglich, die Kantone können diese aber auf einzelne Branchen beschränken. Ende Mai betrug die Erwerbsquote bei den Asylsuchenden lediglich 8,3 Prozent.

Bei einigen Banken haben Asylsuchende gar keine Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen: Darunter bei Valiant sowie der Basellandschaftlichen und der Berner Kantonalbank. Als Gründe dafür werden in der Studie regulatorische Vorgaben genannt.

Dazu gehören die Regeln zum Umgang mit nachrichtenlösen Vermögen: Seit 2015 gelten Vermögenswerte als nachrichtenlos, wenn die Bank während zehn Jahren keinen Kontakt zum Bankkunden oder einer berechtigten Person mehr herstellen konnte. Diese Vermögen müssen nach weiteren 50 Jahren liquidiert werden, das Geld gehört dann dem Bund. Geht es um mehr als 500 Franken, muss der Inhaber zuvor aber gesucht werden.

Für Migrationsamt ist das Problem «nicht eminent»

«Die Abklärungen und die Handhabung von nachrichtenlosen Konten sind mit hohem Aufwand verbunden», sagt ein Valiant-Sprecher. Bei Asylsuchenden sei die Gefahr von nachrichtenlosen Konten «relativ gross».

Die Berner Kantonalbank teilt mit, in der Vergangenheit hätten Asylsuchende ihre Konten bei der Rückkehr in die Herkunftsländer regelmässig nicht ordentlich aufgelöst, was zu einem erheblichen Aufwand bei der Adressnachforschung geführt habe.

Personen, die vorläufig aufgenommen werden, bleiben zumindest vorübergehend in der Schweiz. Doch sie stossen bei der Kontoeröffnung auf dieselben Schwierigkeiten wie die Personen mit einem laufenden Asylverfahren.

Beim Staatssekretariat für Migration (SEM) heisst es auf Anfrage, man wisse, dass «nicht alle Banken» bereit seien, für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ein Konto zu eröffnen. Von jenen, die sich tagtäglich mit der Integration dieser Gruppen beschäftigten, sei dieser Umstand aber noch nie an das SEM herangetragen worden. Es handle sich deshalb nicht um ein «eminentes Problem».

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