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ZKB-Mitarbeiter plädieren auf nicht schuldig im US-Steuerstreit

ZUR UEBERNAHME VON SWISSCANTO DURCH DIE ZKB STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 11. DEZEMBER 2014, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - The building of the Zuercher Kantonalbank ZKB bank, "Neue Har ...
Weder die Anwälte der beiden noch die ZKB äusserten sich zu der Angelegenheit.Bild: KEYSTONE

ZKB-Mitarbeiter plädieren auf nicht schuldig im US-Steuerstreit

29.11.2016, 01:3629.11.2016, 03:58

Zwei Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben im US-Steuerstreit auf nicht schuldig plädiert. Ihnen wird vorgeworfen, amerikanischen Kunden behilflich gewesen zu sein, über 420 Millionen Dollar in Offshore-Konten vor den US-Steuerbehörden versteckt zu haben.

Die beiden in der Schweiz wohnhaften Banker reichten ihre Anträge am Montag beim Gericht des New Yorker Stadtteils Manhattan ein. Zuvor hatten sie sich freiwillig bereiterklärt, sich der Anklage zu stellen, welche die Staatsanwaltschaft bereits vor vier Jahren erhoben hatte, wie der stellvertretende Staatsanwalt Noah Solowiejczky sagte. Weder die Anwälte der beiden noch die ZKB äusserten sich zu der Angelegenheit.

Im Dezember 2012 waren erstmals Angestellte einer Kantonalbank, die von einer Staatsgarantie profitiert, im US-Steuerstreit vor Gericht gezerrt worden. Die ZKB bestätigte damals, dass drei Angeklagte für sie gearbeitet haben. Zwei seien weiterhin angestellt, einer hatte die Bank inzwischen verlassen.

Laut der Anklage halfen die beiden 52- und 58-jährigen Banker ihren Kunden, undeklarierte Konten zu eröffnen und zu unterhalten. Sie verwendeten demnach Codenamen oder führten die Konten unter Scheingesellschaften und stellten sicher, dass Korrespondenz nicht zu den Kunden in die USA geschickt wurde. Zwischen 2003 und 2009 hätten so über 190 US-Steuerzahler mit der ZKB konspiriert, um Steuern zu umgehen.

Kategorie 1

Das US-Justizministerium ermittelt seit Jahren gegen Schweizer Banken und hat zur Beilegung des Steuerstreits 2013 ein Selbstanzeigeprogramm angeboten. Die Banken konnten sich in die drei Kategorien (2, 3, 4) des entsprechenden Programms einteilen. Automatisch der Kategorie 1 zugeordnet wurden jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft, dazu zählt auch die ZKB.

Im Februar hatte die Bank mitgeteilt, es gebe noch keine Verhandlungen mit dem US-Justizdepartement (DoJ). Washington bestimme den Fahrplan. Die ZKB sei bereit, den Streit beizulegen. (ehi/sda/reu)

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