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Sie wollte Aufmerksamkeit: Basler Kindsmörderin tötete nicht im Affekt

Sie wollte Aufmerksamkeit: Die Basler Kindsmörderin tötete nicht im Affekt

Die 75-jährige Frau, die im März im Basler Gotthelfquartier einen Primarschüler tötete, hat nach gegenwärtigem Erkenntnisstand dem Opfer das Leben «als blosses Mittel zum Zweck genommen, um dadurch auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen». Diese Feststellung hat das Basler Appellationsgericht in einem der Redaktion CH Media vorliegenden Urteil getroffen.
28.08.2019, 15:53
Christian Mensch / ch media
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Blumen am Tatort: Der Knabe wurde auf dem Trottoir angegriffen. bild: nicole nars-zimmer
Blumen am Tatort: Der Knabe wurde auf dem Trottoir angegriffenBild: nicole nars-zimmer

Die Tat könnte sinnloser nicht sein. Am 21. März dieses Jahres hat eine 75-jährige Frau im Basler Gotthelfquartier um 12.30 Uhr einen Primarschüler niedergestochen. Dieser befand sich auf dem Nachhauseweg von der Schule, als ihn die ihm völlig fremde Frau angriff. Trotz Reanimation und Notoperation verblutete der Siebenjährige am gleichen Tag.

Aus vorliegenden Gerichtsurteilen geht nun hervor: Die Tat erfolgte nicht im Affekt. Auf dem Mobiltelefon der Frau haben die Ermittler eine SMS-Nachricht gefunden, die sie bereits einen Tag zuvor geschrieben hatte. Darin bekennt sie sich vorweg zur Tat. Diese SMS hat sie jedoch wieder gelöscht.

Unmittelbar nach der Tat hat die Frau dann erneut eine SMS getippt und diese an eine Reihe von Personen gesandt: «Hoi ihr lieben. Habe ein Kind getötet damit ich mein Eigentum zurückbekomme. Stelle mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde.»

Kein fremdenfeindliches Motiv
Die 75-jährige Frau hat das Opfer zufällig gewählt. Das kann man aufgrund von Aussagen in Vernehmungen, die im Entscheid wiedergegeben sind, feststellen. Das Kind war ihr unbekannt. Es gibt auch keinen Hinweis, dass sie es auf sein fremdländisches Aussehen abgesehen hatte. Das Opfer ist ein kosovarischer Knabe, was zur voreiligen Anschuldigung eines Basler Imams geführt hat, bei der Tat handle es sich um Terror, den er in den konkreten Kontext rassistisch begründeter Terroranschläge stellte.

In einer Vernehmung drei Wochen später macht sie nun eine Affekthandlung geltend: Plötzlich sei das Kind vor ihr gestanden, wobei sie nicht mehr wisse, woher der Bub gekommen sei. Sie habe ihm zweimal in den Hals gestochen. Im Urteil heisst es: «Sie habe ‹nur noch zugestochen›, es sei aus ihr rausgekommen.»

Passanten haben gesehen, wie sie den Ort der Tat verliess. Sie hat zu Protokoll gegeben, sie hätte sich danach auf eine Bank gesetzt, um sich zu sammeln. Dann sei sie ein- oder zweimal eine Runde auf dem Schützenmattpark gegangen, bevor sie sich zur nahen Staatsanwaltschaft begab. Etwa um 13.30 Uhr meldete sie sich mit der Tatwaffe bei der Pforte der Staatsanwaltschaft und liess sich festnehmen.

Die Frau lässt an ihrem Motiv keine Zweifel. In den Worten des Basler Appellationsgerichts speist sich dieses «zur Hauptsache aus einem subjektiven Unrechtsgefühl, welches sie auf diverse behördliche Fehlleistungen zurückführt, die teilweise mehrere Jahrzehnte zurückreichen».

Bereits kurz nach der Tat haben Medien wie der «Blick» auf einen Konflikt der Frau und ihres damaligen Partners hingewiesen, der sich in den Siebzigerjahren im Baselland abspielte. Das Paar sprach von einer «Justizkorruptionsaffäre» und versuchte, sich auch mittels Petitionen politisch Gehör zu verschaffen.

Trauermarsch in Basel für 7-jährigen Buben Video: © TeleM1

Eine wahnhafte Störung, kaum behandelbar

Dass sich die Frau gewohnt ist, alle möglichen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen und diese auszuschöpfen, hat sie seit ihrer Verhaftung bereits schon dreimal bewiesen. In einem ersten Verfahren verwahrte sie sich dagegen, von der forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik Zürich psychiatrisch begutachtet zu werden. Im zweiten Verfahren stellte sie ein Ausstandsbegehren gegen die Basler Staatsanwaltschaft, da diese aufgrund älterer Verfahren gegen sie befangen sei. Im dritten Verfahren schliesslich legte sie Beschwerde gegen eine Verlängerung der Untersuchungshaft ein.

Alle drei Beschwerden zog sie bis vor Bundesgericht, das alle ablehnte. Das oberste Gericht behält sich vor, «künftig ähnliche Eingaben in der vorliegenden Angelegenheit formlos abzulegen».

Nach Zählart der Frau besteht eine Vorgeschichte mit 29 angeblichen Gerichts- und Amtsverfehlungen. Ausgangspunkt ist jedoch ein Urteil aus dem Jahr 1977, das die Frau «wahnhaft interpretiert». Mehrfach wurde sie daraufhin psychiatrisch untersucht und stationär behandelt. 2003 wurde sie als «vollständig unzurechnungsfähig» diagnostiziert. 2005 und 2006 stellten Gutachter erneut eine «andauernde wahnhafte Störung» fest. Die Störung sei kaum behandelbar, zeige eine zunehmende Verschlimmerung und sie habe eine schlechte Prognose für den weiteren Verlauf.

Aus dem neuesten Gutachten von 2016 geht hervor, dass die Frau bereits «seit vielen Jahren Briefe mit Eingaben an die Behörde richte, in denen sie zunehmend klare Drohungen hinsichtlich einer jederzeit zu erwartenden Gewalttat äussere». Gleichzeitig sei jedoch die Einsichtsfähigkeit in das Handeln und damit auch die Schuldfähigkeit vollständig aufgehoben.

Nach Ansicht des Gerichts zeigt sich die Frau auch im laufenden Strafverfahren in keiner Weise reuig. Sie sei empathielos und erachte die Tötung des Kindes nach wie vor «als legitimes Mittel, um auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen». Statt Verantwortung zu übernehmen, wie sie selbst angekündigt hat, schiebe sie diese den Behörden zu. In einer Einvernahme sagte sie: «Ich hätte nie gedacht, dass man einen Menschen so weit treiben kann.» Diese Argumentation machte selbst das Gericht sprachlos. (aargauerzeitung.ch)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Malkollektivdurchatmen
28.08.2019 22:42registriert Dezember 2015
Ich benutze sehr selten das Wort FASSUNGSLOS, aber hier passt es😓
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Zum Kommentar
17
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