Die Delegierten der Zuger Mitte trafen sich diese Woche in Cham. Sie redeten über die AHV-Vorlagen, über die geplante Umfahrung Unterägeris ‒ da richtete der Parteipräsident plötzlich einen Appell an die 80 Personen im Saal: Jeder Einzelne solle bitte Unterschriften sammeln. Man liege hinter dem Plan.
Für die Mitte geht es um viel. Die zwei Volksinitiativen sind Prestigeprojekte: Die sogenannte Heiratsstrafe bei der Bundessteuer soll fallen. Und verheiratete Paare sollen bei der AHV nicht länger höchstens 150 Prozent einer Vollrente erhalten ‒ sondern 200 Prozent wie unverheiratete Liierte.
Die Frist für die Sammlung der Unterschriften endet am 27. März. Für Unruhe in der Mitte sorgt eine Erschwernis, mit der niemand gerechnet hat. «Wir sind überrascht, wie viele Unterschriften sich als ungültig herausgestellt haben», sagt Ständerätin Marianne Binder.
Manche Menschen sind von den Forderungen offenbar so überzeugt, dass sie ihre Unterschriften mehrfach auf die Bögen setzen. Was natürlich nicht zählt. Andere haben nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft und fallen darum raus.
Ständerätin Binder merkt an: «Der Fokus lag stark auf den nationalen Wahlen; darum haben einige unterschätzt, welcher Einsatz für die Unterschriftensammlung geleistet werden muss.» Es sei nun ein Effort von allen in der Partei nötig.
Wie sieht es konkret aus? Mitte-Sprecher Maxime Marteil erklärt, dass bisher rund 95'000 Unterschriften zusammengetragen worden seien. «Da wir aus Erfahrung davon ausgehen, dass die Ungültigkeitsquote zwischen fünf und zehn Prozent liegt, und auch noch die Beglaubigungsfristen abgezogen werden müssen, braucht es tatsächlich nochmals einen Effort in den kommenden sechs Wochen.»
Parteipräsident Gerhard Pfister betont: Alle Kantonalparteien unternähmen zusätzlich Anstrengungen, damit die nötigen Unterschriften zusammen kämen. «Insofern bin ich zuversichtlich.» Und Marianne Binder meint: «Wir werden nicht scheitern, denn das wäre natürlich schlimm für das Anliegen.»
Schlimm wäre es aber auch für die Partei. Die Mitte schnitt gut ab in den nationalen Wahlen. Bringt sie ihre Volksinitiativen nicht an die Urnen, wäre das eine Blamage.
2016 hatte die Mitte schon einmal eine Vorlage gegen die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren präsentiert. Das Resultat war ein knappes Nein. Das Bundesgericht erklärte die Volksabstimmung dann aber für ungültig. Der Bundesrat hatte nicht korrekt darüber informiert, wie viele Paare von der Heiratsstrafe betroffen sind.
So werden seit Jahrzehnten verheiratete Ehepaare (max. 150% AHV) gegenüber früher als wild zusammenlebenden Paaren (200% AHV) bezeichnete benachteiligt.