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Gefährliche Drohnen? Schweiz prüft Registrierungspflicht

Quadcopter und Co. sollen nicht an die Leine, aber wie Hunde «gechippt» werden.
Quadcopter und Co. sollen nicht an die Leine, aber wie Hunde «gechippt» werden.Bild: KEYSTONE

Gefährliche Drohnen? Schweiz prüft Registrierungspflicht

Den Piloten der unbemannten Flugobjekte drohen strengere Kontrollen.
14.07.2016, 11:4014.07.2016, 14:28

Drohnen könnten in der Schweiz künftig mit einem Chip ausgestattet sein müssen. Der Bund erarbeitet derzeit die Grundlagen für eine Registrierungspflicht, um fehlbare Piloten einfacher ausfindig machen zu können. Noch vor kurzem hatte der Bund diese Idee verworfen.

Die Markierung per Mikrochip sei «kaum umsetzbar», hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem Anfang Februar veröffentlichten Bericht geschrieben. Inzwischen hat der Wind gedreht: Das BAZL habe beschlossen, eine elektronische Registrierung einzuführen, sagte BAZL-Sprecher Urs Holderegger am Donnerstag in der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF.

Markierung per Chip

Die Kehrtwende erklärt Holderegger mit den Entwicklungen in den letzten Monaten. Inzwischen würden auch andere Länder – neben europäischen auch asiatische – darüber nachdenken, eine Registrierungspflicht einzuführen, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Auch aus der Industrie habe man diesbezüglich Signale erhalten. Dies ist wichtig, da Vorgaben wie die Markierung per Chip bereits bei der Herstellung berücksichtigt werden müssen, wie das BAZL im Bericht festhielt. «Wir müssen mit der Industrie zusammenarbeiten», sagte Holderegger.

Fehlbare Piloten im Visier

Mit der Registrierung will der Bund fehlbare Piloten ins Visier nehmen. Es gehe nicht darum, einen Überwachungsstaat aufzubauen, betonte Holderegger. Das Problem sei jedoch, dass derzeit fehlbare Piloten kaum erwischt würden.

Dank eines Chips könnte ein Pilot, der seine Drohne beispielsweise illegal über eine Menschenansammlung fliegen liess, im Nachhinein ausfindig gemacht werden.

Die Umsetzung sei allerdings komplex. Es werde «eine Weile dauern», um die Grundlagen zu erarbeiten, sagte Holderegger. Die technischen Voraussetzungen müssten geklärt und die rechtlichen Änderungen erarbeitet werden. Einen Zeitplan konnte er nicht nennen. «Wir stehen noch am Anfang.»

Derzeit dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm grundsätzlich ohne Bewilligung geflogen werden. Der Pilot muss jedoch jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne haben.

Zudem dürfen Drohnen in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit Bewilligung des BAZL betrieben werden.

Braucht es eine Registrierungspflicht für Drohnen?
An dieser Umfrage haben insgesamt 137 Personen teilgenommen

(dsc/sda)

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