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Personenfreizügigkeit: Dieser Kanton stellt sich gegen Brüssel und Bern

Keine Personenfreizügigkeit für Kriminelle: Dieser Kanton trotzt Brüssel und Bern

Die bilateralen Verträge erlauben keinen systematischen Blick in das Strafregister von EU-Bürgern. Ein Kanton tut das trotzdem – weil ein vorbestrafter Italiener eine Bluttat beging.
02.02.2026, 22:5702.02.2026, 22:57
Kari Kälin / ch media
Staatsrat Norman Gobbi an der Medienkonferenz anlaesslich der Einweihung des neuen Bundesasylzentrums Pasture, am Freitag, 24. Mai 2024 in Balerna im Kanton Tessin. (KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi ...
Zum Schutz der Bevölkerung: Regierungsrat Norman Gobbi verteidigt die Praxis mit den Strafregisterauszügen.Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Christoph Mörgeli wusste es genau. Ohne die «verfehlte Personenfreizügigkeit hätte es eine Katastrophe von Crans-Montana überhaupt nicht gegeben», schrieb der «Weltwoche»-Journalist. Ohne die bilateralen Verträge, so Mörgeli weiter, hätte sich der vorbestrafte Franzose Jacques Moretti, der Besitzer und Betreiber der Bar Le Constellation, gar nicht in der Schweiz niederlassen dürfen. Hat der frühere Zürcher SVP-Nationalrat recht? Vielleicht. Mehr dazu am Schluss.

Tatsache ist: Seit Einführung des freien Personenverkehrs darf die Schweiz eine allfällige kriminelle Vergangenheit von Personen aus EU/Efta-Ländern nicht mehr systematisch überprüfen. Strafregisterauszüge einfordern dürfen die Behörden nur noch, wenn sie über konkrete Verdachtsmomente verfügen, dass eine Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen könnte. Das ist etwa bei Mitgliedern des organisierten Verbrechens, Terroristen, Menschen- und Drogenhändlern der Fall. Ebenso bei Personen, die schwere Delikte gegen Leib und Leben begangen haben.

Tessin winkt nicht blind durch

Ein Kanton sträubt sich dagegen, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen quasi blind durchzuwinken. Seit April 2015 verlangt die Tessiner Regierung von EU/Efta-Bürgern flächendeckend einen Strafregisterauszug. Sicherheitsdirektor Norman Gobbi von der Rechtspartei Lega dei Ticinesi reagierte damals auf mehrere schwere Verbrechen, die vorbestrafte Italiener auf Tessiner Boden verübt hatten. So schoss ein Italiener in Losone auf zwei Türken, einen davon traf er tödlich. Als die Migrationsbehörden dem Mann die Aufenthaltsbewilligung erteilt hatten, wussten sie nicht, dass der Täter in Italien zu zwei mehrjährigen Haftstrafen wegen bewaffneten Raubs verurteilt worden war.

Im Tessin stiess die Massnahme auf parteiübergreifende Unterstützung, auch von der damaligen SP-Nationalrätin und heutigen Regierungsrätin Marina Carobbio. Verschnupft reagierte hingegen Bern. Der für die Migration zuständige Staatssekretär Mario Gattiker forderte Gobbi im Juni 2015 in einem Brief dazu auf, die Massnahme zurückzunehmen und sich an die bilateralen Verträge zu halten.

Doch Gobbi blieb hart. Es handle sich um eine vorübergehende Massnahme zum Schutz der Tessiner Bevölkerung, welche die Personenfreizügigkeit in keiner Weise einschränke, antwortete er dem Staatssekretariat für Migration. Zwei Jahre später schien der Kanton Tessin doch noch einzulenken, um ein letztes Hindernis für den Abschluss eines neuen Grenzgänger-Steuerabkommens mit Italien aus dem Weg zu räumen. Der Regierungsrat kündigte an, künftig auf ein System des freiwilligen Vorzeigens von Strafregisterauszügen zu bauen. Umgesetzt wurde die Ankündigung jedoch nie, weil sich die Alternative als nicht praktikabel herausgestellt habe, wie die Justizdirektion sagt.

Auf Anfrage dieser Zeitung verteidigt Regierungsrat Gobbi das Vorgehen, das den Regeln der Personenfreizügigkeit widerspricht: «Es handelt sich um eine ausserordentliche Massnahme. Das Verlangen von Strafregisterauszügen ermöglicht es uns, vertiefte Abklärungen zu treffen und die Einreise von vorbestraften Ausländern in die Schweiz zu verhindern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.» Die Massnahme diene dem Schutz aller Einwohner im Kanton Tessin, Schweizerinnen und Schweizer sowie auch Ausländerinnen und Ausländer. Der Tessin wolle daran festhalten, «bis eine tragfähige Alternative zur Verfügung steht».

Bilaterales Abkommen in Prüfung

Der Bundesrat prüft derzeit, ob ein bilaterales Abkommen mit Italien zum Austausch von Strafregisterauszügen möglich wäre. Den Auftrag dazu erteilt hat das Parlament. Es sorgt sich darum, dass die Mafia hierzulande stärker Fuss fassen könnte. Parallel dazu strebt die Schweiz den Beitritt zu «Ecris» an. Dabei handelt es sich um ein System, in dem alle Strafregisterdatenbanken der EU-Staaten miteinander verknüpft sind. Der Bundesrat hat jedoch bereits betont, dass das systematische Abfragen von Strafregisterauszügen auch in diesem Kontext unzulässig bleibt. Immer noch hängig sind zwei Tessiner Standesinitiativen und eine Fraktionsmotion der SVP mit dem Ziel, EU-Bürger auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor sie sich in der Schweiz installieren.

Ist der Kanton Tessin sicherer geworden durch die verlangten Strafregisterauszüge? Der Effekt sei schwer messbar, weil die Massnahme Teil einer Serie von Präventionsanstrengungen sei, teilt Gobbis Departement mit. Eine Auswertung gibt es für die Zeit zwischen April 2015 und März 2016. Bei 192 Personen (1,1 Prozent der Gesuchsteller) kamen Vorstrafen ans Licht. Bei 33 Personen handelte es sich um schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben; ihnen verweigerte der Kanton die Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung.

Keine negativen Auswirkungen hat die Tessiner Praxis offenbar auf die Beziehungen zu Italien, das von der Massnahme direkt betroffen ist. Auf diplomatischer Ebene sei zuletzt keine Kritik geäussert worden, so die Justizdirektion. Italien hält sich seinerseits nicht so genau an die EU-Regeln. Seit Jahren nimmt das Land im Asylbereich keine sogenannten Dublin-Fälle mehr zurück.

Zurück zu Jacques Moretti: Er kassierte in Frankreich 2008 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung. Die Frage, ob ihm die Walliser Behörden in Kenntnis der kriminellen Vergangenheit deshalb 2015 die Aufenthaltsbewilligung hätten verweigern können, lässt sich laut von CH Media kontaktierten Rechtsexperten jedoch nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Es komme auf den Einzelfall an, und ein Nein müsse verhältnismässig sein. (aargauerzeitung.ch)

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