Diese Rolle spielt die Personen-Freizügigkeit beim Drama von Crans-Montana
Die verhängnisvolle Silversternacht von Crans-Montana wühlt das Land noch immer auf. 40 Personen starben beim Brand in der Bar Le Constellation, 116 wurden schwer verletzt. Täglich liefern Medien im In- und Ausland neue Schlagzeilen zu dem Fall.
Besonders im Fokus steht das französische Betreiber- und Besitzerpaar Jacques und Jessica Moretti. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Nach der Brandkatastrophe wurde schnell bekannt, dass Jacques Moretti in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (vier davon unbedingt) verurteilt wurde – wegen Freiheitsberaubung und Förderung der Prostitution.
Die SVP rückt in diesem Zusammenhang die Personenfreizügigkeit ins Zentrum und fordert eine Änderung der Vorgehensweise bei EU-Bürgern. Hier erfährst du, was dahintersteckt.
Wo ist das Problem?
Das Drama in der Walliser Skidestination gibt auch aus migrationspolitischer Sicht zu reden. «Die Personenfreizügigkeit ist ein Einfallstor für Kriminelle», schrieb die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann auf X. Das Abkommen mit der EU verbiete es der Schweiz, EU-Bürger auf Vorstrafen zu überprüfen.
Was hat es mit der Kritik auf sich? Seit 2002 ist die Personenfreizügigkeit mit der EU in Kraft. Seither dürfen die Schweizer Migrationsbehörden von EU-/Efta-Bürgern nicht mehr systematisch Strafregisterauszüge verlangen; das Abkommen verbietet dies. Der bilaterale Vertrag übersteuerte damit das bis Ende 2007 gültige Ausländergesetz. Dieses hatte von den kantonalen Migrationsämtern verlangt, dass sie einen Strafregisterauszug verlangen, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.
Wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung störte, durfte nicht in die Schweiz reisen. Diese Massnahme diente insbesondere der Bekämpfung des Drogenhandels und galt weiterhin für Drittstaatenangehörige. 2008 fiel die Strafregisterauszugspflicht auch für sie zugunsten einer «Kann»-Bestimmung weg. In den Weisungen zum Ausländergesetz schreibt das Staatssekretariat für Migration jedoch, vor der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sei «regelmässig» ein Strafregisterauszug beizubringen.
Es braucht konkrete Verdachtsmomente
Bei EU-/Efta-Bürgern ist dies hingegen nur noch in «begründeten Einzelfällen» zulässig, nämlich bei konkreten Verdachtsmomenten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person im Schweizer Fahndungssystem Ripol eingetragen ist.
Beschränkungen der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind nur zulässig, wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Erstens: Es liegt eine Störung der öffentlichen Ordnung vor.
- Zweitens: Es besteht eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung.
- Drittens: Diese Gefährdung betrifft ein Grundinteresse der Gesellschaft.
- Viertens: Die getroffenen Massnahmen sind verhältnismässig.
In der Praxis bedeutet das, dass etwa Terroristen, gewalttätige Extremisten, Mitglieder des organisierten Verbrechens oder schwere Straftäter, die Delikte gegen die körperliche oder sexuelle Integrität begangen haben, nicht in die Schweiz kommen dürfen.
Was will die SVP ändern?
Die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann geisselt die oben geschilderten Regeln:
Im Fall des Constellation-Betreibers zeigten sich die schwerwiegenden Folgen dieser Politik.
In einer Fraktionsmotion verlangt die SVP, dass künftig wieder systematisch Strafregisterauszüge eingeholt werden, auch von EU-/Efta-Bürgern. Weiterhin hängig sind auch zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin mit derselben Forderung.
Der Bundesrat hält es jedoch für unrealistisch, das Freizügigkeitsabkommen mit Brüssel in diesem Punkt erfolgreich neu zu verhandeln. Und er warnt, dass sich die Bearbeitung der Gesuche mit Kontrolle der Strafregisterauszüge in die Länge ziehen würden.
Warum macht es der Kanton Tessin anders?
Der Kanton Tessin widersetzte sich dem Bund und verlangte ab April 2015 auf eigene Faust flächendeckend Strafregisterauszüge von EU-/Efta-Bürgern, auch von Grenzgängern.
Die Massnahme war unter anderem eine Reaktion auf eine Bluttat eines Italieners, der in Losone auf zwei türkische Staatsangehörige schoss; einer von ihnen starb. Der Täter wurde zu 13 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Dass er in Italien wegen bewaffneten Raubs zu zwei Freiheitsstrafen von fünf und sieben Jahren verurteilt worden war, kam erst nach dem Vorfall in Losone ans Licht; die Migrationsbehörden wussten darüber nicht Bescheid, als sie ihm die Aufenthaltsbewilligung erteilten.
Allein zwischen April 2015 und März 2016 prüfte das Migrationsamt 17’468 Strafregisterauszüge von EU-/Efta-Bürgern, mehrheitlich von Italienern. Bei 192 Personen (1,1 Prozent) kamen Vorstrafen ans Licht. Bei 33 Personen handelte es sich um schwerwiegende Delikte gegen Leib und Leben; ihnen verweigerte der Kanton die Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung.
Im Sommer 2017 kündigte der Kanton Tessin schliesslich an, auf das systematische Einholen von Strafregisterauszügen zu verzichten – um den Weg für ein Steuerabkommen mit Grenzgängern zu ebnen. Auf Anfrage von CH Media teilt die Justizdirektion von Regierungsrat Norman Gobbi (Lega) nun mit: Die Ankündigung wurde nie umgesetzt. Der Kanton Tessin verlangt weiterhin flächendeckend Strafregisterauszüge auch von EU/Efta-Bürgern.
Bleibt die Frage: Hätte Jacques Moretti keine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn der Kanton Wallis aufgrund eines Strafregisterauszugs über seine Vorgeschichte in Frankreich Bescheid gewusst hätte? Wäre von ihm eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgegangen?
Laut Rechtsexperten lässt sich diese Frage nicht klar mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an. Zudem muss ein negativer Entscheid dem Prinzip der Verhältnismässigkeit standhalten.
(aargauerzeitung.ch)
