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Klima-Seniorinnen mit historischem Sieg: Schweiz verletzt Menschenrechte

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Historischer Sieg für Klimaseniorinnen in Strassburg
Die Freude bei den Klimaseniorinnen ist riesig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihre Klage gutgeheissen.
quelle: keystone / jean-christophe bott
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Die Schweiz verletzt Menschenrechte: Historischer Sieg für Klimaseniorinnen in Strassburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen eingetreten und hat eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt. Die Schweiz ist laut Gericht ihren Aufgaben in Sachen Klimaschutz nicht nachgekommen.
09.04.2024, 13:5809.04.2024, 16:21

Die Grosse Kammer des EGMR hat in seinem am Dienstag öffentlich bekannt gegebenen Urteil festgehalten, dass Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, der ein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert und darin eingeschlossen ein Recht auf Gesundheit, in Bezug auf die Klimakrise Verpflichtungen für einen Staat mit sich bringe.

Dieser müsse Einzelpersonen vor den gravierenden Folgen auf deren Leben, Gesundheit und Lebensqualität des Klimawandels schützen. Ein Land müsse deshalb Bestimmungen erlassen und Massnahmen ergreifen, mit welchen die bestehenden und zukünftigen Folgen des Klimawandels abgeschwächt werden können.

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Die Klimaseniorinnen im Gerichtssaal.Bild: keystone

Die Ziele und Zwecke der Menschenrechtskonvention müssten so interpretiert und angewendet werden, dass die garantierten Rechte tatsächlich und effektiv umgesetzt würden. Die Staatengemeinschaft habe sich in verschiedenen Abkommen zu Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen verpflichtet. Dies bedinge konkrete Regularien und Massnahmen.

Hinsichtlich der Schweiz hat der Gerichtshof diesbezüglich Mängel festgestellt. Die Schweizer Behörden hätten es versäumt, die Begrenzung der nationalen Treibhausgasemissionen durch ein Kohlenstoffbudget zu quantifizieren. Ausserdem habe das Land in der Vergangenheit seine Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht erreicht.

Zugang zu Gericht

Des Weiteren hat der EGMR eine Verletzung des ersten Absatzes von Artikel 6 festgestellt, in dem die Beurteilung einer Streitigkeit durch ein Gericht garantiert wird. Zwar sehe die von den Klimaseniorinnen angerufene Bestimmung des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur den Schutz von individuellen Rechten vor.

Dennoch sei das Nichteintreten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf die Eingabe des Vereins nicht vereinbar mit dem Recht auf Zugang zu einem Gericht.

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Auch Klimaaktivistin Greta Thunberg war vor Ort. Hier mit Anne Mahrer, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen.Bild: keystone

Die darauffolgenden gerichtlichen Instanzen hätten keine überzeugenden Argumente vorgebracht, warum die Anliegen der Beschwerdeführerinnen nicht inhaltlich hätten behandelt werden müssen. Dabei hätten sie wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des Klimawandels ausser Acht gelassen.

Nicht eingetreten ist die Grosse Kammer auf die Beschwerde der vier Einzelklägerinnen unter den Klimaseniorinnen. Laut Gericht konnten sie keinen so genannten Opferstatus in Bezug auf die Untätigkeit eines Staates ihnen gegenüber konkret aufzeigen.

Fall nicht abgeschlossen

Mit dem Urteil des Gerichtshofes ist der Fall für die Klimaseniorinnen und den Bund noch lange nicht abgeschlossen. Dem Verein steht nun der Weg offen, am Bundesgericht ein Revisionsverfahren anzustrengen. Dieses wird dazu führen, dass der Fall zur inhaltlichen Behandlung ans Uvek zurückgewiesen wird.

Die Schweiz muss nun ihre Hausaufgaben in Sachen Klimamassnahmen machen. Der EGMR hat explizit darauf verzichtet, konkrete Massnahmen zu nennen, die unternommen werden müssen, um die Verletzung der Menschenrechtskonvention zu beheben.

Aufgrund der Komplexität und Natur der Angelegenheit, liege der Ball bei der Schweiz, assistiert vom Ministerkomitee des Europarates, Massnahmen an die Hand zu nehmen. Es sei dem Komitee überlassen, die Umsetzung zu überwachen und sicherzustellen, dass die nationalen Behörden die Anforderungen der Konvention erfüllen.

Für die weiteren Mitglieder des Europarates ist das vorliegende Urteil insofern bindend, als dass in Zukunft für gleich liegende Fälle aus anderen Ländern, die gleichen Leitlinien gelten werden. Der Gerichtshof betont in seinem Entscheid die zentrale Rolle der Gerichte der einzelnen Länder in Fragen des Klimawandels.

Restliche Klagen abgewiesen

Neben der gutgeheissenen Klage des Vereins Klimaseniorinnen hat der EGMR in Strassburg am Dienstag zwei Beschwerden abgewiesen. Einem französischen Ex-Bürgermeister sprach er die Klageberechtigung ab, zu einer Klage von sechs jungen Portugiesen lehnte er eine Entscheidung ab.

Die sechs portugiesischen Jugendlichen hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hielt das Gericht fest. Demnach hätten sie ihre Klimaklage gegen 32 europäische Länder unter anderem zuerst in Portugal durch alle Instanzen bringen müssen, bevor sie an den Menschenrechtsgerichtshof gelangten.

Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei. Aber der Sieg der Klimaseniorinnen bedeute einen Sieg für sie alle. Die Klage der Portugiesinnen und Portugiesen hatte viel Aufsehen erregt.

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Sofia Oliveira (2. v. l.) und ihre Mitklägerinnen in Strassburg.Bild: keystone

Der ehemalige Bürgermeister eines französischen Küstenorts hatte gegen sein Heimatland geklagt. Seine Klage wies das Gericht ab. Er verfüge über keine Klageberechtigung. Ihm fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also der Nachweis, dass er besonders betroffen sei, erklärten die Richter.

(Mit Material der sda/dpa)

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