Schweiz
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FDP-Kantonsräte üben Kritik an Drohneneinsätzen gegenüber Rasern

Drohne Polizei St. Gallen
Solche Drohnen will die Kantonspolizei in St. Gallen künftig einsetzen. Bild: Kantonspolizei

FDP übt Kritik an Raser-Drohneneinsätzen: «Verdeckte Überwachung ins Blaue»

17.10.2026, 17:4417.10.2026, 17:48

Als erst zweite Kantonspolizei überhaupt setzt diejenige aus dem Kanton St.Gallen Drohnen für Geschwindigkeitskontrollen ein. An der Passstrasse zur Hulftegg zwischen dem Toggenburg und dem zürcherischen Tösstal stellte sie diese Methode am Freitag vor. Mit den kleinen Fluggeräten sollen unter anderem Raser überführt werden.

Drei Kantonsräte der FDP St.Gallen nehmen diese neue Praxis «besorgt zur Kenntnis», wie es in einem Communiqué am Samstag heisst. Als Reaktion auf diese Praxis haben Fraktionspräsident Raphael Frei (Rorschacherberg), Vizefraktionspräsident Ruben Schuler (Mosnang) und Parteipräsident Oskar Seger (St.Gallen) darum eine Anfrage bei der Regierung eingereicht. Darin üben sie Kritik an den Drohneneinsätzen und sehen in drei Punkten Handlungsbedarf.

  • Fehlende gesetzliche Grundlage:
    Die Polizei scheine sich bei der Drohnenüberwachung allein auf allgemeine Aufgabennormen zur Regelung und Überwachung des Verkehrs zu stützen, heisst es: «Die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt jedoch klar, dass allgemeine Normen keine hinreichende Grundlage für derart weitreichende Überwachungsmassnahmen sind.»
  • Fragwürdiger Eingriff in Privatsphäre und Datenschutz:
    Zudem würden die Drohnen auch zwangsläufig auch unbeteiligte Dritte sowie private Grundstücke erfassen: «Dies verletzt den grundrechtlichen Anspruch auf Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre», heisst es. Es bräuchte daher umso mehr «einen klaren gesetzlichen Rahmen, sollen Videoüberwachungsmittel in der Polizeiarbeit zur Anwendung gebracht werden»
  • Verdeckte Überwachung ins Blaue:
    Und zuletzt kritisiert das Schreiben, dass nicht einfach pauschal alle Fahrzeuge überwacht werden sollten: «Wie unterscheidet eine schwebende Drohne in der präventiven Beobachtungsphase – vor dem Vorliegen eines konkreten Tatverdachts – zwischen kleinen und grossen Temposündern? Ohne konkreten Anfangsverdacht handelt es sich um eine präventive Vorermittlung, bei der eine verdeckte Überwachung ins Blaue hinaus rechtlich äusserst heikel ist», so die FDP.

Die Partei stellt zwar klar, dass niemand Raser in Schutz nehmen wolle, aber:

«Polizeiarbeit muss sich zwingend an verfassungsmässige und gesetzliche Regeln halten. Allgemeine Überwachungen brauchen klare gesetzliche Schranken zum Schutz der Privatsphäre. Fehlen diese Regeln, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat.»
Ruben Schuler, FDP-Kantonsrat

(ome)

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St. Galler Polizei setzt Drohnen gegen Raser ein
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