Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird sich über einen Aspekt des FIFA-Skandals beugen müssen: Einer der sieben inhaftierten FIFA-Funktionäre hat gegen den Auslieferungshaftbefehl des Bundesamtes für Justiz Beschwerde erhoben.
Der Mann, der am 27. Mai in Zürich festgenommen worden war, wehrt sich dagegen, während der Dauer des Auslieferungsverfahrens in die USA in Haft bleiben zu müssen. Den Entscheid des Bundesstrafgerichts können sowohl der Funktionär wie auch das Bundesamt für Justiz (BJ) beim Bundesgericht in Lausanne anfechten, wie die BJ am Mittwoch mitteilte.
Die sieben festgenommenen FIFA-Funktionäre werden gemäss US-Verhaftsersuchen verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben. Sie sitzen in verschiedenen Haftanstalten im Kanton Zürich in Auslieferungshaft.
Wegen Kollusionsgefahr wird der Kontakt unter den inhaftierten FIFA-Funktionären unterbunden. Dies gilt bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens, das bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel erfahrungsgemäss rund sechs Monate dauern kann.
Da sie sich gegen die Auslieferung wehren, hat die Schweiz die USA aufgefordert, für alle sieben Personen innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen formelle Auslieferungsersuchen zu stellen. (whr/sda)