So stehen die Parteien zum Hisbollah-Verbot in der Schweiz
In der Schweiz soll neben der bereits verbotenen Hamas auch die Hisbollah verboten werden. Bürgerliche Parteien begrüssen in der Vernehmlassung ein Verbot. Klar abgelehnt wird es von den Grünen. Bedenken äussern auch die SP und die demokratischen Juristinnen der Schweiz.
Die Vorlage des Bundesrats soll zudem auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah sowie Organisationen und Gruppierungen einschliessen, die im Auftrag oder im Namen der Hisbollah handeln. Hintergrund davon ist eine Motion, die das Parlament verabschiedet hatte. Die Vernehmlassung dazu ging am Montag zu Ende.
Bürgerliche stehen hinter Verbot
Die bürgerlichen Parteien befürworten das Vorhaben grundsätzlich, wie aus ihren Stellungnahmen hervorgeht. Die Mitte begründet ihre Haltung damit, dass die Hisbollah nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 an der Seite der Hamas Israel angegriffen habe. Die vorgeschlagene Zusammenführung des Hisbollah-Verbots in das Gesetz über das Verbot der Hamas sei aufgrund des engen inneren Zusammenhangs angemessen.
Langfristig strebt die Mitte jedoch nach eigenen Angaben eine allgemeine Regelung an, die es dem Bundesrat erlauben würde, Organisationen gestützt auf Erkenntnisse des Nachrichtendienstes selbstständig zu verbieten.
Auch die FDP findet, dass wie im Fall der Hamas der Bund entschiedene Massnahmen ergreifen müsse, um zu verhindern, dass Vertreter oder Personen, die der Hisbollah angehören, in der Schweiz Zuflucht finden könnten.
Befristetes Gesetz
Für die SVP schliesst das Verbot eine wichtige Sicherheitslücke zum Schutz der Schweiz. Das Verbot erleichtere die Anordnung polizeilicher Massnahmen, stärke die Rechtssicherheit und verbessere das Zusammenspiel zwischen Prävention und Strafverfolgung.
Insbesondere erleichtere es die strafrechtliche Verfolgung von Propaganda, Rekrutierung, finanzieller Unterstützung und weiteren zugunsten der Organisation ausgeübten Tätigkeiten, sofern die Voraussetzungen von Art. 260ter des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt seien, so die SVP.
Das Verbot trage dazu bei, dass die Schweiz weder als Rückzugsraum noch als Finanzierungs-, Rekrutierungs- oder Unterstützungsplattform für die Hisbollah und ihr nahestehende Organisationen missbraucht werden könne, stellen sowohl SVP als auch die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) fest.
Die EDU beantragt allerdings, das Gesetz unbefristet zu gestalten, anstatt es wie vorgesehen bis 2035 zu befristen. Stattdessen solle der Bundesrat die Notwendigkeit des Verbots periodisch überprüfen.
Keine Stellungnahme haben nach eigenen Angaben die Grünliberalen eingereicht.
Grüne befürchten «Chilling Effect»
Die Grünen lehnen hingegen ein Verbot ab. Sie kritisieren die Formulierungen im Gesetz als zu schwammig, was den Behörden einen grossen Ermessensspielraum gebe und zu willkürlicher Anwendung führen könne. Dies sei im Lichte des Legalitätsprinzip heikel.
Zudem befürchtet die Partei einen «Chilling Effect» auf das humanitäre Engagement für die Zivilbevölkerung. Der Bundesrat umgehe mit dem Gesetz das Nachrichtendienstgesetz, das für ein Verbot einen Sanktionsbeschluss der Uno vorsehe, der für die Hisbollah nicht vorliege. Es sei fragwürdig, ob die Organisation eine tatsächliche Bedrohung für die Schweiz darstelle.
Grundsätzliche Kritik äussern die Demokratischen Juristinnen Schweiz. Sie lehnen es aus Gründen der Gewaltentrennung ab, dass der Bundesrat vorschlage «eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung aufstellen, dass es sich bei der Hisbollah um eine verbotene Organisation nach Art. 260ter St.GB handle».
Denn grundsätzlich sei es Aufgabe der Gerichte, festzustellen, ob Tatbestandsmerkmale im Einzelfall erfüllt seien. Dies könne nicht einfach durch Erlass eines Gesetzes «nachgewiesen» werden. Im vorgeschlagenen Gesetz sei der Terminus der «Unterstützung» zudem ausserordentlich weitgehend und umfasse zum Beispiel auch einen gelegentlichen Taxifahrer.
SP enthält sich
Die SP verzichtet auf eine abschliessende Zustimmung oder Ablehnung. Sie verurteilt die Taten der Hisbollah, hält aber «an ihrer grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber Organisationsverboten» fest. Ein Verbot dürfe die aussenpolitischen Handlungsspielräume der Schweiz nicht einschränken. Gesprächskanäle müssten offenbleiben, um humanitäre Hilfe und Friedensförderung zu ermöglichen.
Die Partei fordert deshalb eine explizite Gesetzesbestimmung, die Kontakte für humanitäre, diplomatische und friedenspolitische Zwecke klar von einer strafbaren Unterstützung abgrenzt.
Bundesrat ursprünglich dagegen
Der Bundesrat hatte sich ursprünglich ebenfalls gegen den Übergang zu einer «Verbotskultur» ausgesprochen – zumal diese die Rolle der Schweiz als Vermittlerin in bewaffneten Konflikten schwächen könne. Er hatte zum Hamas-Verbot stets betont, dieses solle eine Ausnahme bleiben. Es rechtfertige sich durch die beispiellosen Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023.
Schliesslich stellte sich die Landesregierung auf den Standpunkt, dass Einheitlichkeit und Kohärenz der beiden Verbote gewährleistet sei. Weil der Hintergrund ein spezifisches Ereignis sei – nämlich die Terrorattacke sowie die daraus resultierende Eskalation zwischen der Hisbollah und Israel – sei es sinnvoll, die Organisationen im gleichen Gesetz zu verbieten.
Das Parlament hatte das Hamas-Verbot Ende 2024 verabschiedet. Es sprach sich kurz darauf dafür aus, auch die libanesische Schiiten-Miliz Hisbollah zu verbieten. (sda)
