Bundesrat skizziert Verbot der Terrororganisation Hisbollah
Ende 2024 hatte das Parlament das Hamas-Verbot verabschiedet. Damals sprachen sich beide Räte auch dafür aus, die libanesische Hisbollah zu verbieten. Die Umsetzung der entsprechenden Motion nimmt nun Form an. Bis am 5. Oktober können interessierte Kreise dazu Stellung nehmen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.
Das Verbot soll auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hisbollah sowie Organisationen und Gruppierungen einschliessen, die im Auftrag oder im Namen der Hisbollah handeln. Die Organisation sei für zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, schrieb der Bundesrat. Von ihr gehe eine ernsthafte Bedrohung aus.
Gemäss dem aktuellen Lagebericht des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) unterhält die Hisbollah in der Schweiz ein Personennetzwerk. Einige dieser Personen könnten für Terroraktionen aktiviert werden. Die Bedrohungslage hänge von der Intensität des Konflikts zwischen Israel, dem Iran und dessen Gegnern ab.
Die Hisbollah agiert als paramilitärische und politische Macht im Libanon. Seit Jahren beschiesst sie aus dem Libanon den Norden Israels mit Raketen, Lenkwaffen und Drohnen. Direkt nach der Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Hisbollah als Verbündete der Hamas positioniert und den Beschuss Israels intensiviert.
Prävention und Repression
Deshalb soll der Bundesrat künftig Organisationen und Gruppierungen als terroristische Organisationen verbieten, die eine besondere Nähe zur Hisbollah haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen. Das Verbot habe sowohl präventive als auch repressive Wirkung, so die Landesregierung.
Das Verbot verringere das Risiko, dass diese terroristischen Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzten und terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium ausübten. Mit dem Verbot könnten die Strafverfolgungsbehörden leichter und effizienter Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.
Das Verbot erleichtert laut dem Bundesrat auch die strafrechtliche Beweisführung, weil das Verbot Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden schafft. Zudem könne die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) leichter Informationen mit ausländischen Partnerbehörden über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen.
Wer gegen das Hisbollah-Verbot verstösst, soll bei Unterstützungshandlungen mit bis zu zehn Jahren und einflussreiche Personen mit bis zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.
Bundesrat war ursprünglich dagegen
Weil der Grund für das Organisationsverbot ein spezifisches Ereignis ist, nämlich die Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 sowie die daraus resultierende Eskalation zwischen der Hisbollah und Israel, hält es der Bundesrat für naheliegend und sinnvoll, die Hamas und die Hisbollah in ein und demselben spezifischen Gesetz zu verbieten, wie er schreibt. Zwischen den beiden Organisationen gebe es sachliche und örtliche Verbindungen. Damit sei die Einheitlichkeit und Kohärenz der beiden Verbote gewährleistet.
Die Geltungsdauer des seit einem Jahr geltenden Hamas-Verbots in der Schweiz soll laut dem Bundesrat zudem von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Ohne Anpassung der Geltungsdauer verbliebe für das Verbot der Hisbollah eine relativ kurze Restlaufzeit, schrieb der Bundesrat dazu. Weil absehbar sei, dass der Konflikt im Nahen Osten aufgrund seines Ausmasses noch lange andauern werde, sei eine Verlängerung angezeigt.
Der Bundesrat hatte zum Hamas-Verbot stets betont, dieses solle eine Ausnahme bleiben. Ein Übergang zu einer Verbotskultur, bei der man eigentliche Listen terroristischer Organisationen erstelle, drohe die Rolle der Schweiz als Vermittlerin in bewaffneten Konflikten zu schwächen. (dab/sda)
