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Mörgeli geht gegen Riklin in Berufung

Nach Freispruch für CVP-Nationalrätin 

Mörgeli geht gegen Riklin in Berufung

18.11.2014, 10:1318.11.2014, 10:22
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Die juristische Auseinandersetzung zwischen SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung ist vorerst noch nicht abgeschlossen. Der Anfang November vor Gericht in Bern unterlegene Mörgeli hat Berufung angemeldet.

Kathy Riklin muss sich erneut juristisch mit Christoph Mörgeli auseinandersetzen.
Kathy Riklin muss sich erneut juristisch mit Christoph Mörgeli auseinandersetzen.Bild: PHOTOPRESS

Nach dem Urteil vom 4. November hatten die Parteien zehn Tage Zeit, um Berufung anzumelden und so in den Besitz der ausführlichen, schriftlichen Urteilsbegründung zu kommen. Nach deren Erhalt müssen sie innert zwanzig Tagen definitiv entscheiden. Er habe innerhalb der zehntägigen Frist die schriftliche Urteilsbegründung einverlangt, sagte Mörgeli am Dienstag auf Anfrage.

Die Anfang November vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochene Riklin bedauerte in einer Mitteilung vom Dienstag, dass ihr Freispruch noch nicht rechtskräftig sei. Die Angelegenheit komme voraussichtlich vor das bernische Obergericht. Sie werde sich diesem Verfahren selbstverständlich stellen.

Mörgeli (links) im gespräch mit Christoph Blocher.
Mörgeli (links) im gespräch mit Christoph Blocher.Bild: PHOTOPRESS

Der Rechtshandel ist sozusagen ein Ausläufer der inzwischen politisch und juristisch weit verzweigten Affäre Mörgeli. Bei ihr geht es im Kern um Kritik an Mörgelis Arbeitsleistung als Leiter des medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich und seine nachfolgende Entlassung. Riklin ist Mitglied des Universitätsrats der Uni Zürich.

Die Züricher CVP-Nationalrätin musste sich wegen einer Äusserung gegenüber Journalisten am Rande der Herbstsession 2013 vor Gericht verantworten. Dabei soll Riklin über den Inhalt eines noch geheimen Expertenberichts gesprochen haben, in dem es um die Qualität der wissenschaftlichen Betreuung von medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Uni Zürich ging. Auch Mörgeli hatte Doktoranden betreut.

Fest steht, dass zwei Journalisten Riklin am 26. September gefragt hatten, ob es in der «Causa Mörgeli» etwas Neues gebe. Sinngemäss soll Riklin geantwortet haben, es gebe bald Neues und für Mörgeli sehe es nicht gut aus. 

Umstrittene Interpretationen

Was Riklin genau sagte und wie dies zu interpretieren sei, war vor Gericht höchst umstritten. Die Berner Einzelrichterin kam zum Schluss, Riklin habe kein Amtsgeheimnis verletzt. Dass der Expertenbericht im Spätsommer oder Herbst zu erwarten sei, habe die Öffentlichkeit gewusst. Dass es im Fall Mörgeli also bald Neuigkeiten gebe, sei kein Geheimnis gewesen.

Etwas weniger klar beantworten konnte das Gericht die Frage, ob Riklin die sinngemässe Aussage, es stehe nicht gut um Mörgeli, auf den Bericht gemünzt hatte oder ob die Aussage allgemeiner gehalten war. Hier sprach die Einzelrichterin die angeklagte Riklin nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Mörgeli hatte schon unmittelbar nach der Urteilseröffnung angetönt, er wolle die schriftliche Urteilsbegründung einfordern und diese dann genau prüfen. 

(sda)

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