Schweiz
Gesundheit

Corona-Bussen: Das droht Maskenverweigerer mit dem neuen Covid-19-Gesetz

08.11.2020, Nordrhein-Westfalen, K
Dass es auch in Fussgängerzonen Maskenpflicht gibt, ist vielen nicht klar.Bild: keystone

Bussen für Maskenverweigerer – das ändert sich mit dem neuen Covid-19-Gesetz

Kaum in Kraft getreten, wird es schon wieder geändert: Das Covid-19-Gesetz soll es der Polizei bald ermöglichen, Ordnungsbussen aussprechen zu können. Zum Beispiel für Maskenverweigerer.
02.12.2020, 19:1602.12.2020, 19:16

Dübendorf, Ende Mai: 93 FCZ-Anhänger warten darauf, sich prügeln zu können. Mitten auf dem Sportplatz Zelgli. Die Gegner: GC-Fans. Es geht um Ruhm und Ehre, um die Vorherrschaft der Zürcher Agglo. Doch es kam nie so weit.

Denn kurz nach 21 Uhr ging bei der Kantonspolizei ein Anruf ein. Diese fackelte nicht lange, verwies alle 93 Männer des Platzes und gab laut «Tagesanzeiger» jedem einzelnen von ihnen eine Busse von 100 Franken. Grund: «Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (mehr als 30 Personen).»

Seitdem die Covid-19-Verordnung am 23. Juni in Kraft trat, war es der Polizei nicht mehr möglich, Ordnungsbussen zu verteilen. Registrierte die Polizei einen Verstoss gegen die Covid-Massnahmen, leitete sie einen Rapport ans zuständige Statthalteramt weiter. Mittels Strafbefehl wurde dann entschieden, wie hoch die Strafe ausfallen wird. Bussen bis zu 10'000 Franken waren möglich. Nun sollen auch bald wieder Ordnungsbussen mit kleineren Beträgen möglich sein.

Was wird geändert?

Der Nationalrat hat am Dienstag bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes einige Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen. Eine davon betraf Bussen für Verweigerer von Covid-Massnahmen.

Polizisten sollen wieder Ordnungsbussen an Covid-Sünder an Ort und Stelle verteilen dürfen. Diese können maximal 300 Franken teuer werden. Mit solchen Bussen könnten zum Beispiel Maskenverweigerer bestraft werden.

Der Nationalrat hat die Empfehlung des Bundesrats jedoch ein wenig abgeschwächt. So dürfen Polizisten von einer Busse absehen, wenn eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall. Der Nationalrat stimmte dieser zusätzlichen Regelung stillschweigend zu.

Welche Delikte können nun mit Ordnungsbussen bestraft werden?

Jede geringfügige Übertretung, die im Epidemiengesetz aufgeführt ist. Dazu zählen in der Praxis vor allem Verweigerung, eine Maske zu tragen und Missachtung der Personenobergrenze. Wie die Kantonspolizei Zürich aber auf Anfrage betonte, suche man immer zuerst das Gespräch und versuche, verhältnismässig zu handeln.

Das Brechen der Quarantäne ist übrigens keine geringfügige Übertretung und kann mit bis zu 10'000 Franken bestraft werden. (dfr)

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