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Kommission will Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse einschränken

Kommission will Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse einschränken

20.12.2023, 18:3120.12.2023, 18:31
Hans Egloff, Nationalrat und Praesident HEV Schweiz, spricht an einer Medienkonferenz des Hauseigentuemerverbands zum 100 Jahre Jubilaeum des Verbands in Bern, am Freitag, 20. Februar 2015. (KEYSTONE/ ...
Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbandes und gegen eine einfache Anfechtung von missbräuchlichen Mietzinsen.Bild: KEYSTONE

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will die Anfechtung mutmasslich missbräuchlicher Mietzinse einschränken. Sie hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Laut Mieterverband ist diese für Mieterinnen und Mieter hochgefährlich.

Die Vorlage will die Anfechtung des Anfangsmietzinses einschränken und die Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit von Mietzinsen im Gesetz festlegen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt vor, die zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen des Hauseigentümer-Präsidenten Hans Egloff (SVP/ZH) gemeinsam umzusetzen, wie es im am Mittwoch veröffentlichten Bericht heisst.

In der Realität überschreiten viele Vermieterinnen und Vermieter die maximale Eigenkapitalrendite weit. In Kantonen, wo der Mietzins der Vormieter offengelegt werden muss, werden die neuen Mietzinse daher regelmässig und mit Erfolg angefochten. Mit der Vorlage soll das Beschwerderecht gegen mutmasslich missbräuchliche Mietzinse beschränkt werden.

Diese verlangt, dass Mietzinse nur dann als missbräuchlich angefochten werden können, wenn Wohnungsmangel herrscht und sich der Mieter wegen einer Notlage zum Vertragsschluss gezwungen sah. Die Vorlage sieht auch eine abgeschwächte Variante ohne diese Notlage des Mieters vor.

Mietzinse gelten in der Regel nicht als missbräuchlich, wenn sie im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse liegen. Dieser Nachweis sei oft schwierig oder gar unmöglich, heisst es im Kommissionsbericht. Neue Kriterien im Gesetz sollen deshalb diesen Nachweis für Hauseigentümer erleichtern, wie weiter aus dem Bericht hervorgeht. Neu sollen etwa statt fünf Wohnobjekte, nur noch drei verglichen werden müssen.

Mieterverband befürchtet Mietzins-Explosion

Laut Mieterverband würde das Recht der Mieterinnen und Mieter gegen überhöhte Mieten und ungerechtfertigte Kündigungen durch die Vorlage «substantiell beschnitten». Die Gesetzesänderung sei eine Gefahr und würde zu einer weiteren Mietzins-Explosion führen.

Weiter kritisierte der Mieterverband die «Salamitaktik der Immobilien-Lobby». Man sammle bereits Unterschriften für ein Doppel-Referendum gegen den Angriff auf den Kündigungsschutz. Weil bewusst darauf verzichtet wurde, alle diese Initiativen in einer einzigen Vorlage zu behandeln, sei der Mieterverband gezwungen, sich gegen jede einzelne Gesetzesrevision separat zu wehren, hiess es. Das mache den Kampf gegen diese Gesetzesrevisionen extrem teuer.

Der Hauseigentümerverband hingegen begrüsst die Vorlage. Diese schaffe Transparenz dank ortsüblicher Mietzinse und mache den Nachweis praxistauglich, teilte der Verband mit. Das diene Mietern, Vermietern und den Schlichtungsbehörden. Die Einschränkung der Anfechtung der Anfangsmietzinse stärkt laut Verband die Vertragstreue. Ein abgeschlossener Mietvertrag solle für beide Parteien verbindlich sein.

Die Vernehmlassung dauert bis 10. April 2024. (sda)

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