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Ukraine: Sicherheitskommission will Waffenlieferungen ermöglichen

FILE - Ukrainian soldiers prepare a U.S.-supplied M777 howitzer to fire at Russian positions in Kherson region, Ukraine, Jan. 9, 2023. A rapidly expanding group of U.S. and allied troops and contracto ...
Ukrainische Soldaten bereiten am 9. Januar 2023 eine von den USA gelieferte Haubitze für den Beschuss russischer Stellungen in der Region Cherson vor. Bild: keystone

Sicherheitskommission will Waffenlieferungen in die Ukraine ermöglichen

Staaten, die Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion besitzen, sollen dieses an die Ukraine weitergeben dürfen. Am Freitag hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats Vorschläge zur Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes präsentiert.
04.02.2023, 17:0304.02.2023, 17:07
Stefan Bühler / ch media
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Das Thema beherrschte diese Woche die Schlagzeilen: Sollen Länder, die Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion besitzen, dieses an die Ukraine abgeben dürfen? Falls ja: unter welchen Bedingungen? Am Freitag standen in der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) mehrere Varianten zur Debatte. Dabei standen die Prinzipien der Neutralität, die Solidarität mit der Ukraine sowie die Interessen der Schweizer Rüstungsindustrie in einem Interessenkonflikt.

Am Freitagabend hat die SIK-S sodann mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative präsentiert, die auf einem Vorstoss von FDP-Präsident Thierry Burkart beruht, jedoch mit weiteren Elementen ergänzt worden ist. Grundsätzlich soll das Kriegsmaterialgesetz gelockert werden, damit so rasch als möglich Kriegsmaterial von Drittstaaten an die Ukraine abgegeben werden kann.

Gelten soll diese Lockerung freilich nur für mit der Schweiz vergleichbare Länder, wie sie in der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet sind; dazu zählen die meisten europäischen Staaten sowie etwa die USA, Japan oder Australien. Nach wie vor gilt für diese eine Nichtwiederausfuhr-Klausel von fünf Jahren, erst danach dürfen die Waffen weitergegeben werden. So hat das zuvor SVP-Ständerat Werner Salzmann gefordert.

Lockerung an Bedingungen geknüpft

Offensichtlich ist die Kommission auch auf Bedenken von Mitte-links eingegangen. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial beschaffen, sollen sich verpflichten, kein Schweizer Kriegsmaterial in Länder auszuführen, die in interne oder internationale Kriege verwickelt sind, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden oder in denen das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. Jedoch mit einer auf die Ukraine massgeschneiderten Ausnahme: Macht ein Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch, dürfen Waffen auch im Kriegsfall weitergegeben werden.

Die Lockerung betrifft Kriegsmaterial, das vor mehr als fünf Jahren verkauft worden ist – so könnte sie im Fall des Ukrainekriegs rasch wirksam werden. Die parlamentarische Initiative geht nun in die Sicherheitskommission des Nationalrats.

Abgelehnt hat die SIK-S derweil eine von der Mitte lancierte «Lex Ukraine» mit einer befristeten und nur für den Ukrainekrieg geltenden Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Die Schwesterkommission des Nationalrats hatte diese noch gutgeheissen. Chancenlos war die Idee, bis zu 30 der von der Armee eingelagerten Leopard-Panzer offiziell ausser Dienst zu stellen, damit sie an Länder verkauft werden können, die ihrerseits Panzer an die Ukraine abgegeben haben und nun Lücken in ihrem Bestand aufweisen. (aargauerzeitung.ch)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Il piccone
04.02.2023 19:27registriert August 2021
Ein schritt in die richtige Richtung. Wer bei klarem unrecht wegschaut ist mitschuldig.
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