EGMR entscheidet über Beschwerden von Brian Keller
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) publiziert heute einen Entscheid zu zwei Beschwerden des Zürchers Brian Keller. Es geht unter anderem um seine Haftbedingungen im Gefängnis Pöschwies von August 2018 bis März 2021.
Der von in Medien anfänglich «Carlos» genannte Brian Keller wurde nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe Ende September 2017 in Untersuchungshaft genommen. Er hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte verbüsst.
Die Staatsanwaltschaft warf Keller unter anderem Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Tätlichkeiten sowie Beschimpfung während des Vollzugs vor.
Mitte August 2018 wurde der damals 23-Jährige ins Gefängnis Pöschwies verlegt, wo er in einer Einzelzelle untergebracht wurde. Dort verbrachte er 23 Stunden am Tag und erhielt eine Stunde Hofgang unter freiem Himmel. Im Januar 2022 wurde er in ein Gefängnis in Zürich verlegt und im November 2023 schliesslich freigelassen. Seither wurde er jedoch wieder rückfällig.
Keller gelangte im Mai 2021 mit einer ersten Beschwerde an den Menschengerichtshof. Er rügte den ihm im August 2019 gestrichenen stündlichen Hofgang im Gefängnis Pöschwies während der Wochenenden und in der Ferienzeit.
Verfahrens- und Haftfragen
Die Verantwortlichen begründeten die Entscheidung mit dem Personalaufwand aufgrund des aggressiven Verhaltens des Inhaftierten. Das Bundesgericht erachtete die Beschwerde Kellers gegen diesen Entscheid als missbräuchlich. Er hatte die extra für ihn gebaute Zelle demoliert, mit welcher der Hofgang sichergestellt werden sollte.
Keller kritisiert, dass er sich vor Bundesgericht nicht zur Demolierung seiner Zelle habe äussern können, bevor das Gericht seinen Entscheid gefällt habe. Er beruft sich dabei auf das Recht auf ein faires Verfahren.
In einer im November 2021 beim EGMR eingereichten Beschwerde macht Keller eine Verletzung seines Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und beruft sich auf das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Er beklagte sich insbesondere über medizinische Behandlungen, die seiner Meinung nach ungeeignet gewesen seien, sowie über die Verweigerung, ihm an Wochenenden und Feiertagen eine Stunde Aktivität im Freien zu gewähren. (sda)
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