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Berufungsprozess im Fall Hefenhofen – Interview über Behördenversagen

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«Der Fall Hefenhofen hat das Vollzugsdefizit im Tierschutzbereich eindrücklich aufgezeigt»

Noch immer beschäftigt der Fall Hefenhofen, der komplexeste und umfassendste Tierschutzfall der Schweiz, die Behörden. «Dieser aussergewöhnliche Fall zeigt die ganze Palette an Problemen im Schweizer Tierschutzvollzug auf», sagt Vanessa Gerritsen, Juristin und Teil der Untersuchungskommission des Falls.
29.10.2024, 07:1829.10.2024, 19:40
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Seit bald drei Jahrzehnten beschäftigt ein Schweizer Bauer Behörden und Gerichte. Er quälte und schächtete Tiere, bedrohte Amtspersonen, hielt sich nicht an Gesetze und schuf sich selbst einen rechtsfreien Raum.

Obwohl die Missstände bekannt waren, konnte der Bauer Ulrich K. über zwanzig Jahre Tiere halten. Eine Räumung des Hofs konnte erst 2017 durchgesetzt werden.

Warum dauerte das so lange? Über die Fehler und Versäumnisse im Tierschutzvollzug haben wir mit Juristin Vanessa Gerritsen von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gesprochen. Sie hat bei der Untersuchungskommission mitgewirkt und dadurch einen tiefen Einblick in die Hintergründe des Falls erhalten.

Vanessa Gerritsen ist Juristin und Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung Tier im Recht (TIR).
Vanessa Gerritsen ist Juristin und Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung Tier im Recht (TIR).

Vanessa Gerritsen, warum haben die Behörden erst so spät reagiert?
In Fall Hefenhofen hat das Rechtssystem auf der gesamten Linie versagt. Beim Ulrich K. handelt es sich um einen überaus renitenten Tierhalter, der sich an keine Vorschriften hielt, sich überhaupt nichts sagen liess. Er hatte kein Problem damit, die Behörden zu belügen, bedrohte Amtspersonen, wendete Gewalt an und schuf sich so einen rechtsfreien Raum. Dies betraf nicht nur seine Tierhaltung – wenngleich es sich dort besonders verheerend auswirkte –, sondern auch andere Bereiche.

Welche?
Er bezahlte Strom- und Steuerrechnungen nicht, missachtete Brandschutzvorschriften, fuhr mit Fahrzeugen, die nicht versichert waren, hatte nicht auf ihn registrierte Waffen zu Hause und so weiter. Es war deshalb auch nicht nur ein Amt in den Fall involviert, vielmehr hatten diverse Ämter mit ihm zu tun. Doch keines davon wollte die Verantwortung übernehmen. Alle scheinen darauf gewartet zu haben, dass das Veterinäramt das Problem allein löst. Hauptkritikpunkt unseres Untersuchungsberichts ist, dass die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen involvierten Behörden nicht funktionierte. Hätten die Ämter zusammengearbeitet, hätte man Möglichkeiten für eine frühzeitige Räumung gehabt und so viel Tierleid verhindert.

Statt gemeinsam anzupacken, hat man ihn also einfach in Ruhe gelassen?
Die Behörden blieben nicht komplett untätig, aber handelten sehr zögerlich und überaus inkonsequent. Über die Jahre ist man dem Tierhalter immer wieder entgegengekommen, was dazu führte, dass er sich in seinem Verhalten bestärkt fühlte. Die Behörden gaben ihm immer wieder ein «Zückerli», in der Hoffnung, dass er ihnen dann auch entgegenkommt. Doch schon früh hat man gesehen, dass er bei diesem Spiel nicht mitmachte – und trotzdem setzten die Behörden diese Strategie bis ins Jahr 2017 fort.

Pferde auf dem Hof von Ulrich Kesselring, der wegen der Quaelerei von Pferden unter Verdacht steht, am Montag 7. August 2017, in Hefenhofen. (KEYSTONE/Christian Merz)
Obwohl die Mängel in der Tierhaltung seit Jahren bekannt waren, wurde der Hof erst 2017 geräumt. Bild: KEYSTONE

Ab wann waren Sie in den Fall involviert?
Kurz vor der Hofräumung 2017 wurden schlimme Bilder bekanntgemacht. Schon Jahre zuvor hatten Tierschutzorganisationen wie VgT und Stinah auf diverse Missstände bei diesem Tierhalter hingewiesen, weshalb ich davon schon gehört hatte. Die neuen Vorwürfe hat uns bei Tier im Recht veranlasst, die Fakten zu studieren und bei den Behörden nachzufragen, was da los war. Allerdings erhielten wir keine Auskunft, weshalb wir gemeinsam mit vielen Menschen und anderen Organisationen öffentlich für eine umgehende Beschlagnahmung der Tiere eintraten. Nachdem der Hof endlich geräumt war, wurde die TIR eingeladen, bei der Untersuchungskommission mitzuwirken. Diese Aufgabe habe ich für die TIR übernommen und so einen tiefen Einblick in den Fall erhalten. Der Auftrag lautete, den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung und das Vorgehen der Thurgauer Behörden zu untersuchen. Dreizehn Monate lang haben wir die umfangreichen Akten – insgesamt 46 Bundesordner – von neun Amtsstellen studiert, 45 Befragungen durchgeführt und das Verhalten der Behörden analysiert.

«Der Fall Hefenhofen geht allmählich vergessen und damit auch die Motivation, es besser machen zu wollen.»

Zur Räumung ist es auch erst aufgrund eines Medienberichts gekommen.
Genau. Der «Blick» veröffentlichte 2017 Fotos von sterbenden und toten Pferden. Aufgenommen wurden diese von Personen, die Zugang zum Bauernhof hatten. Diese Personen hatten sich zwei Wochen vor dem Blick-Bericht bei den Behörden gemeldet. Aktiv wurden Polizei, Staatsanwaltschaft und Veterinäramt aber erst als der Fall publik gemacht wurde und die ersten Demonstrationen stattfanden.

Tierschuetzer protestieren gegen den Verkauf der Pferde des mutmasslichen Tierquaelers Ulrich K. aus Hefenhofen (TG) am Pferdeverkauf des Veterinaeramtes des Kantons Thurgau, am Donnerstag, 17. August ...
Sand in Schönbühl, im Kanton Bern 2017: Der Fall löste zahlreichen Demonstrationen aus.Bild: KEYSTONE

Hatten Sie einmal mit dem Tierhalter Ulrich K. zu tun?
Wir haben auch ihn befragt, da seine Wahrnehmung für unsere Beurteilung des Behördenverhaltens wichtig war. Bei dieser Gegenüberstellung trat er sehr höflich, schon fast charmant auf. Er ist clever, hat jedes verfügbare Rechtsmittel ergriffen, sich immer aufgelehnt und auch immer die richtigen Türen zum Weitermachen gefunden. Erstaunlicherweise hatte er stets etliche Unterstützer und trotz Geldproblemen immer einen Rechtsbeistand. Mehrere Rechtsanwälte haben sich über die Jahre hinweg für ihn ins Zeug gelegt. Ich weiss wirklich nicht, wie er das gemacht hat.

Vor Gericht verantworten musste sich nicht nur der Tierhalter, sondern unter anderem auch der Kantonstierarzt, der Vorsteher des Veterinäramts. Dieser ist für die Öffentlichkeit zu einem Feindbild geworden. Zu Recht?
Nein, der Kantonstierarzt ist unfairerweise als jene Hauptperson angeprangert worden, die den Tierschutz verhindert hat. Klar, er hat Fehler begangen, aber er war damit bei weitem nicht alleine. Seine Versuche, Massnahmen zu ergreifen, wurden von seinen Vorgesetzten meist nicht konsequent unterstützt. Der Tierhalter hat dem Kantonstierarzt ein Besuchsverbot erteilt, obwohl er das eigentlich nicht tun kann. Das zeigt aber, dass er auch für den Tierhalter das grosse Feindbild war. Eben gerade, weil er mehrere, leider halbherzige Versuche unternahm, der ganzen Sache einen Riegel zu schieben. Er wurde von Ulrich K. im Übrigen bedroht und körperlich angegriffen. In der Folge wurde dieser 2011 zu einer unbedienten Gefängnisstrafe von neuen Monaten verurteilt. Es trifft aber zu, dass der Kantonstierarzt deutlich früher ein Tierhalteverbot hätte aussprechen sollen. Auch das ist leider nicht untypisch für den Schweizer Tierschutzvollzug.

Ist die Polizei über diese Vorfälle nicht alarmiert worden?
In der Kommission haben wir gesehen, dass die Polizei immer wieder auf Deeskalation setzte, um den Bauern nicht zu verärgern, ihn nicht zum Explodieren zu bringen, in der Hoffnung, noch Schlimmeres zu verhindern. Dadurch hat man ihn in seinem Verhalten jedoch bestärkt, weil ihm selbst die Polizei immer wieder entgegenkam.

Mehrere involvierte Akteure mussten sich vor Gericht verantworten
Der ehemalige Kantonstierarzt wurde 2024 freigesprochen. Der Hauptangeklagte Ulrich K. wurde in fast allen Tierquälereivorwürfen freigesprochen und einzig in Bezug auf den rohen Umgang mit einem Pferd teilweise für schuldig befunden. Er wurde 2023 – im Wesentlichen wegen Verkehrsdelikten und Missbrauch von Ausweisen und Schildern – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Darüber hinaus waren (unter anderem) zwei Metzger wegen illegalem Fleischhandel angeklagt. Auch sie wurden freigesprochen.

Wo ordnen Sie die grössten Probleme im Fall?
Einerseits in der Bagatellisierung von Tierleid, andererseits in der fehlenden Schulung aller für den Tierschutzvollzug zuständigen Behörden, wozu das rechtliche Wissen und die Zusammenarbeit gehört. Sowohl im vorliegenden Fall als auch generell sehen wir immer wieder gravierende juristische Fehler, begangen von Juristinnen und Juristen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die ein eigentliches Desinteresse am Tierschutzrecht zeigen. Das Tierschutzrecht wird in seiner Komplexität stark unterschätzt. Es braucht dringend eine Professionalisierung. Aber um diese anzugehen, muss das Thema in der Politik und bei den Behörden auch ernst genug genommen werden.

«Wenn es nicht einmal bei einem so grossen und offensichtlichen Tierschutzfall zu einer gerechten Verurteilung kommt, wo denn sonst?»

Ist der Fall Hefenhofen einzigartig?
Dieser Fall ist von seiner Dimension her gewaltig und in diesem Sinne aussergewöhnlich. Dennoch bildet er ziemlich präzise die allgemeinen Mängel im Schweizer Tierschutzvollzug ab. Bei TIR analysieren wir laufend den Strafvollzug und sehen dabei immer wieder dieselben Probleme. Generell wird bei Verletzungen des Tierschutzrechts sehr spät eingegriffen. Greifen die Behörden schneller und härter durch, fallen ihnen oftmals die Gerichte in den Rücken, indem sie das behördliche Vorgehen als unverhältnismässig kritisieren. Die Verhältnismässigkeit ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, aber sie ist nicht, wie dies von den Gerichten häufig gemacht wird, einseitig zugunsten der menschlichen Interessen auszulegen. Es gilt vielmehr, die Interessen der Tiere an einem effektiven Schutz vor ihren Peinigern zu verteidigen – das ist eine staatliche Aufgabe, die in der Bundesverfassung verankert ist. Die einseitige und ungerechtfertigte Bevorzugung der Interessen der beschuldigten Tierhalter ist äusserst stossend.

Interessierte Kaeufer ersteigern Pferde des mutmasslichen Tierquaelers Ulrich K. aus Hefenhofen (TG) am Pferdeverkauf des Veterinaeramtes des Kantons Thurgau, am Donnerstag, 17. August 2017, in Sand-S ...
Die Pferde wurden vom Veterinäramt neun Tage nach der Räumung versteigert. Tierschutzorganisationen sowie Politiker kritisierten Vorgehen als zu überhastet.Bild: KEYSTONE

Was hat Sie selbst am meisten mitgenommen?
Abgesehen vom immensen Tierleid, das hier in Kauf genommen wurde, hat mich vor allem das Bezirksgerichtsurteil beschäftigt, das mit der ständigen Bagatellisierung einhergeht und der Geringschätzung des Leidens von Tieren die Krone aufsetzte. So hat das Bezirksgericht beispielsweise den mehrfachen unnötigen Transport eines schwerverletzten Pferdes vor dessen Tötung als zwar strafbar erachtet, befand jedoch, dass weit schwerere Tierquälerei denkbar sei. Demgegenüber wurde die grobe Verletzung von Verkehrsregeln mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert, weil «der Unrechtsgehalt derart schwer» wiege. Zu allem Übel wurde dem Tierhalter auch noch eine Genugtuung von 6'000 Franken zugesprochen, weil die Medien eingehend über ihn berichtet hatten und die Öffentlichkeit Empörung zeigte. Wenn es nicht einmal bei einem so grossen und offensichtlichen Tierschutzfall zu einer gerechten Verurteilung kommt, wo denn sonst?

«Mehrere Rechtsanwälte haben sich über die Jahre hinweg für ihn ins Zeug gelegt. Ich weiss wirklich nicht, wie er das gemacht hat.»

Welche Tierschutzvorschriften hat Ulrich K. missachtet?
Der Tierhalter hat in vielfacher Weise gegen die Tierschutznormen verstossen. Unter anderem war er für den qualvollen Tod von Pferden verantwortlich, teilweise durch grobe Misshandlung, am Ende auch durch fehlende Betreuung. Er hat schwerverletzte Kühe und Rinder sowie kranke Kälber, Schweine, Schafe und Hühner nicht oder unzureichend behandelt, er half beim in der Schweiz verbotenen Schächten (Blutenzug ohne Betäubung) mit. Hinzu kommen kleinere Delikte, die von den Behörden nicht wirklich ernst genommen wurden, was ich stark kritisiere. Der Fall ist diesbezüglich ein Musterbeispiel für die Bagatellisierung auch andernorts: Wenn jemand über Jahre gegen Tierschutzvorschriften verstösst und selbst das absolute Minimum an Mindestvorschriften nicht einhalten kann, ist das keine Bagatelle. So jemand ist unfähig, Tiere zu halten.

Stark abgemagerte und ausgezehrte Pferde: Der Tierhalter Ulrich K. hat in vielfacher Weise gegen die Tierschutznormen verstossen.
Stark abgemagerte und ausgezehrte Pferde: Der Tierhalter Ulrich K. hat in vielfacher Weise gegen die Tierschutznormen verstossen.bild: zvg

Was wird Ulrich K. nun vorgeworfen?
Neben den Vergehen gegen die Tierschutz- und die Tierseuchengesetzgebung sind Delikte gelistet wie Missbrauch von Ausweisen und Nummernschildern, Verletzungen von Verkehrsregeln, Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz sowie Hausfriedensbruch. Das Tragische: Die Tierschutzdelikte werden von all dem am geringsten gewichtet.

«Das Tierschutzrecht wird in seiner Komplexität stark unterschätzt. Es braucht dringend eine Professionalisierung.»

Hat die Aufarbeitung durch die Untersuchungskommission etwas bewirkt?
Ja, es kam zu Anpassungen auf verschiedenen Ebenen. Im Kanton Thurgau wurden auf Empfehlung der Kommission einzelne Personen im Strafvollzug, speziell im Tierschutzrecht ausgebildet. Darüber hinaus revidierte der Regierungsrat 2019 die kantonale Tierschutzverordnung. Darin sind unter anderem verschärfte Regeln zu Tierschutzkontrollen festgehalten. 2021 verabschiedete der Thurgauer Grosse Rat ein neues Veterinärgesetz, um den Vollzug des Tierschutzes zu verbessern. Zum Beispiel, indem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden soll.

Bist du zufrieden mit den Massnahmen?
Der Fall Hefenhofen hat das Vollzugsdefizit im Tierschutzbereich sehr eindrücklich aufgezeigt. Es kam einiges ins Rollen, auch in anderen Kantonen und auf Bundesebene. Allerdings stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Anpassungen wie gewünscht umgesetzt werden. Das Interesse scheint schon wieder gesunken zu sein. Der Fall Hefenhofen geht allmählich vergessen und damit auch die Motivation, es besser machen zu wollen. Momentan können wir noch nicht messen, ob sich der Vollzug im Thurgau und andernorts tatsächlich sichtbar verbessert hat.

«Die einseitige und ungerechtfertigte Bevorzugung der Interessen der beschuldigten Tierhalter ist äusserst stossend.»

Hat Ulrich K. Subventionen erhalten?
Ja, dieser Betrieb war von staatlichen Direktzahlungen abhängig. Diese Unterstützungsgelder der öffentlichen Hand haben alle landwirtschaftlichen Betriebe zugute, die den sogenannten Ökologischen Leistungsnachweis erfüllen. Das heisst im Wesentlichen, dass sie die Gesetzgebung einhalten müssen, ansonsten gibt es Abzüge bei den Zahlungen. Vergütet wird die Produktion von Lebensmitteln. Mit diesen Direktzahlungen hat der Staat ein starkes Mittel in der Hand, das im Fall von Ulrich K. besser hätte genutzt werden können.

«Wenn man sich das Tierleid vor Augen führt, das der Tierhalter verursacht hat, ist das erste Urteil eine schallende Ohrfeige für alle Tierhalter, die sich an die Regeln halten.»

Worum geht es in den nächsten Prozessen?
Gegen das Bezirksgerichtsurteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Ulrich K. beim Obergericht Berufung eingereicht. Der Tierhalter war nicht zufrieden damit, dass es überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen ist. Wenn man sich das Tierleid vor Augen führt, das der Tierhalter verursacht hat, ist das erste Urteil eine schallende Ohrfeige für alle Tierhalter, die sich an die Regeln halten.

Das Berufungsverfahren
Am Obergericht des Kantons Thurgau in Frauenfeld findet am 29. Oktober sowie am 20. November die Berufsverhandlung statt.

Denken Sie, es wird einen neuen Schuldspruch geben?
Das ist schwer einzuschätzen. Das Urteil der ersten Instanz ist in verschiedener Hinsicht höchst fragwürdig: Ulrich K. bekam eine bedingte Freiheitsstrafe, obwohl er bereits vorbestraft war und eigentlich eine unbedingten Freiheitsstrafe hätte erhalten sollen. Für Aussenstehende undurchsichtig ist auch das Expertengutachten, in dem die Feststellungen der Behörden zum Zustand der Tiere angezweifelt wurden. Auch die Haltung des Bezirksgerichts, wonach bei allen vom Tierhalter bestrittenen Vorwürfen «Aussage gegen Aussage» stehe, ist aus prozessrechtlicher Sicht zweifelhaft.

«Das Urteil der ersten Instanz ist in verschiedener Hinsicht höchst fragwürdig.»

Welche Lehren kann die Schweiz aus den Verfahren ziehen?
Wir hoffen jetzt auf eine Korrektur des Urteils durch das Obergericht, sodass das an den Opfern dieses Falls, den zahlreichen betroffenen Tieren, begangene Unrecht doch noch angemessen sanktioniert wird und endlich ein Zeichen gegen Tierquälerei gesetzt wird. Das ist für die Prävention wichtig. Auf jeden Fall aber setzen wir uns mit aller Vehemenz dafür ein, dass Tierschutzorganisationen eine gewisse Stellung in Straf- und Verwaltungsverfahren erhalten, da ihnen eine wichtige Aufsichtsfunktion zukommt und sie in vielen Fällen unterstützend oder korrigierend einschreiten können. Auch in Sachen Transparenz sollte der Fall Hefenhofen zu einer Reform führen: Aktuell ist der Öffentlichkeit ausschliesslich eine gewisse Kontrolle des Strafvollzugs – und ausschliesslich rückblickend – möglich. Die Arbeit der Verwaltungsbehörden hingegen bleibt in aller Regel im Verborgenen. Das ist höchst unbefriedigend und verhindert, dass auf politischem Weg Anpassungen eingefordert werden können.

Was macht eigentlich Ulrich K. heute?
Das weiss ich nicht. Selbst nach dem Urteil waren auf seinem Betrieb vereinzelt wieder Tiere zu finden, wie ich gehört habe. Der Hof wurde 2023 zwangsversteigert. Doch Ulrich K. weigerte sich, den Hof zu verlassen. Der neue Besitzer musste auf dem Rechtsweg dafür kämpfen, sein erworbenes Eigentum in Besitz zu nehmen.

Wie im Wilden Westen.
(lacht). Ulrich K. ist manchmal auch nicht an den Prozessen erschienen. Man hat ihn dann nicht etwa polizeilich vorgeführt, sondern den Prozess einfach vertagt. Wir sind also gespannt, ob er diesmal überhaupt erscheint.

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Dieser Fall hätte schon viel früher aufgedeckt werden müssen
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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mama Jo
29.10.2024 07:47registriert November 2022
Der Typ hat seit 20 Jahren ein Vergehen nach dem anderen begangen und nicht ein einziges mal klickten die Handschellen? Ein Ausländer wäre schon lange des Landes verwiesen wirden.
Warum haben die Behlrden solange vor ihm gekuscht? Versteh ich nicht.
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Koukla
29.10.2024 08:50registriert Juli 2016
Irgendwie hab ich immer mehr das Gefühl, dass die Schweiz ein Problem mit Querulanten hat. Wenn sich einer einfach immer wieder querstellt keine Einsicht zeigt, Termine nicht einhält irgendwann resignieren alle stellen und keiner hat mehr Handhabe. Alle wussten hier Bescheid, aber irgendwie hat jede einzelne involvierte Behörde irgendwann aufgegeben und denn tierquäler machen lassen. Das macht mich wütend, einfach lange genug täubelen dann bekomm man seine Ruhe ?!?
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Pummelfee
29.10.2024 08:13registriert Mai 2020
Ich frage mich gerade, wofür wir überhaupt ein Tierschutzgesetz haben!! Es wird selten kontrolliert und bei schweren Vergehen nicht mal ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Zudem sind die Strafen meist bedingt. In Amerika kann man 1 Jahr in den Knast kommen, wenn man sein Tier nicht zum Tierarzt bringt, wenns nötig wäre. Solche Strafen wären auch hier möglich. Man (die Richter) müssten nur wollen. Aus meiner Sicht ist das Arbeitsverweigerung!
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