Es werde ein Projekt lanciert, das unnötig und potentiell schädlich sei, kritisiert die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) in einer Mitteilung vom Sonntag. Bereits seit 25 Jahren gebe es mit der Jugendsession ein nationales Partizipationsgremium. Eine solche «Doppelspurigkeit» würde der Jugendpartizipation «eher schaden als nützen».
Der Verband DSJ entschied am Samstag an seiner Delegiertenversammlung in Luzern, ein nationales Jugendparlament zu gründen. In Kantonen und Gemeinden sowie in Liechtenstein entstanden in den letzten zwanzig Jahren rund 65 Jugendparlamente und Jugendräte. Auf nationaler Ebene hingegen existiere noch keine solche Institution, begründet der DSJ seinen Schritt.
Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller erklärte in seiner Eröffnungsrede vor den 150 Jugendlichen, es sei wichtig, dass sich junge Menschen früh mit der Politik beschäftigten. «Nur so kann gewährleistet werden, dass das politische Milizsystem weitergeführt wird», wird Müller in der Mitteilung zitiert.
Für die genaue Ausgestaltung des Jugendparlaments soll eine Projektgruppe gegründet werden. Dieser sollen neben Jugendparlamentariern auch Mitglieder des Forums Jugendsession angehören. Auf diese Weise könnten das neue Jugendparlament und die Jugendsession einander ergänzen.
Damit zeigt sich die SAJV nicht zufrieden. Seit 1991 organisiert sie mit der jährlichen Jugendsession die bislang grösste Schweizer Plattform für jugendpolitische Anliegen. Es sei bedauerlich, dass der DSJ sich für diesen «fragwürdigen Alleingang» entschieden habe, schreibt die SAJV.
Man habe dem DSJ in mehreren Gesprächen die eigenen Bedenken ausführlich dargelegt. Anders als die Jugendsession stehe das Jugendparlament nämlich nicht allen Jugendlichen offen. So sei vorgesehen, dass das Parlament zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern von Jungparteien und Jugendparlamenten bestehe. Dies sei ein «Jugendparlament für eine kleine Elite».
Die SAJV will sich nun bei den Bundesbehörden und anderen Partnern für eine Stärkung der Jugendsession einsetzen.
Der DSJ hatte neben einem Parlament noch zwei weitere Varianten geprüft. In einer Bedürfnisanalyse sah er auch mehr politische Kompetenzen für die bestehende jährliche Jugendsession als nationaler Jugendrat vor. Eine dritte Möglichkeit wäre die Schaffung einer ausserparlamentarischen Jugendkommission gewesen.
(dwi/sda)