Letzte Woche gab es gute und schlechte Nachrichten für den umstrittenen Krypto-Unternehmer Dadvan Yousuf, der mit seiner Story, wie er vom Flüchtlingskind zum Millionär wurde, bekannt wurde.
Die schlechte zuerst: Die Zeitschrift «Beobachter» berichtete über eine Zivilklage gegen den heute 25-Jährigen, die ein ehemaliger Geschäftspartner in München eingereicht habe. Es geht um Geld im Wert von 1,6 Millionen Franken, das ihm angeblich zur Anlage in Kryptowährungen anvertraut worden sei und versprochene Gewinne in Millionenhöhe. Yousuf weist alle Vorwürfe zurück.
Die für ihn gute und bisher nicht bekannte Nachricht: Yousuf erreichte einen Durchbruch in seinem Rechtsstreit gegen das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Ausgelöst worden war dieser im Februar 2022 durch einen Nachrichtenbeitrag, der gestützt auf eine anonyme Quelle über «fragwürdige Transaktionen» berichtete und Yousuf indirekt in Zusammenhang mit Betrügereien, Terrorfinanzierung und die Kriegsparteien Russland und Ukraine brachte. Yousuf zeigte SRF wegen übler Nachrede an.
Nach einem längeren Rechtsstreit mit unterschiedlicher Bewertung der Sachlage durch Staatsanwaltschaft und Richter, akzeptierten die beiden Autorinnen des umstrittenen Beitrags einen Strafbefehl wegen übler Nachrede. SRF hielt aber an der Darstellung fest. Die Strafbefehle würden nur akzeptiert, um den journalistischen Quellenschutz zu wahren, hiess es in einer Medienmitteilung. Daraufhin erstattete Yousuf erneut Anzeige wegen übler Nachrede gegen die unbekannten Urheber der Medienmitteilung. Zudem liess er seine Anwälte zivilrechtlich gegen den Leutschenbach-Sender vorgehen mit dem Ziel Schadenersatz.
Vor der Friedensrichterin konnten sich die Parteien nicht einigen, Yousuf erhielt eine Klagebewilligung. Letzte Woche nun kam es doch noch zu einer aussergerichtlichen Einigung, bei der SRF Yousuf entgegenkommt. Diese Redaktion hatte Einblick in die Vereinbarung.
SRF verpflichtet sich, den Nachrichtenbeitrag, der zum Rechtsstreit führte, aus sämtlichen Datenbanken und Mediengefässen (einschliesslich Schweizer Mediendatenbank SMD) zu löschen. Damit verschwinden auch kritische Passagen, die nicht Gegenstand der Strafbefehle waren. Bereits am Freitag vergangener Woche war der Bericht nicht mehr auffindbar. Zudem entfernte SRF im Rahmen der Vereinbarung einen Hinweis auf eine mögliche Ergänzung des gelöschten Artikels aus einem Beitrag, der von den Strafbefehlen und Quellenschutz handelt. Die Aussage, SRF stehe weiterhin zur Berichterstattung, ist nicht von der Löschung betroffen.
SRF verpflichtet sich zudem, nie mehr den Eindruck zu erwecken, dass Yousuf «verdächtige und/oder fragwürdige Transaktionen tätigt, welche im Zusammenhang mit Betrügereien, Terrorfinanzierung oder den Kriegsparteien Russland und Ukraine stehen, «so wie es die Staatsanwaltschaft in den rechtskräftigen Strafbefehlen auf Basis des beurteilten Sachverhalts festgehalten hat».
Die Chefredaktion Audio/Digital entschuldigt sich zudem in einem knappen und vertraulichen Schreiben für die gemäss Strafbefehlen festgestellte Persönlichkeitsverletzung.
Beide Parteien verpflichten sich zudem, in dieser Sache nicht weiter gegeneinander vorzugehen. Während Yousuf verspricht, seine Strafanzeige zurückzuziehen und nicht von seiner Klagebewilligung Gebrauch zu machen, verzichtet SRF auf strafrechtliche Schritte im Zusammenhang mit mutmasslichen Ehrverletzungen, welche die beiden Autorinnen des SRF-Beitrags durch Unbekannte erlitten hatten. Es geht um anonyme E-Mails, von denen sich Yousuf aber stets distanziert hat.
Doch kaum ist die Tinte unter der Vereinbarung trocken, heizt Yousuf den Konflikt neu an. Er macht den Inhalt der Vereinbarung in einer Medienmitteilung öffentlich, obwohl eine Vertraulichkeitsklausel genau dies untersagt. Beide Parteien vereinbarten, «über Abschluss, Bestand und Inhalt des Vergleichs Stillschweigen zu bewahren». Insbesondere das Bekanntwerden der Entschuldigung durch SRF ist mit einer Konventionalstrafe von 10'000 Franken belegt.
«Ein Vergleich darf kein Mittel zur Vertuschung sein. Wenn öffentlich-rechtliche Medien gravierende Fehler begehen, die Existenzen gefährden und journalistische Standards verletzen, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf vollständige Transparenz», schreibt Yousuf in einer Medienmitteilung. Er habe sich «aus Prinzip» entschieden, die Geheimhaltungsklausel zu brechen.
Das Schweizer Fernsehen hingegen hält sich an die Klausel. «SRF äussert sich nicht zu diesem Fall», lässt eine Sprecherin ausrichten. In der Vereinbarung behält sich SRF allerdings vor, bei einem Verstoss gegen die Geheimhaltungsklausel den gelöschten Artikel wieder aufzuschalten, «um falsche Eindrücke über den behördlich festgestellten Fehlergehalt des Artikels zu vermeiden». Es könnte also sein, dass der Streit wieder von vorne beginnt.
Yousuf erwartet demnächst eine weitere Nachricht. Die Berner Staatsanwaltschaft wird ihm wohl bald mitteilen, ob Sie gegen ihn Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Sie ermittelt seit drei Jahren unter anderem wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug und Veruntreuung. Er bestreitet die untersuchten Vorwürfe. (aargauerzeitung.ch)
Ja klar. Es hatte selbstverständlich nichts damit zu tun, dass er alle wissen lassen wollte, dass er "gewonnen" hat.
Auf solche Typen oder die Maskenmillionäre, kann eine Gesellschaft getrost verzichten...