Dadvan Yousuf kämpft um seinen Ruf und hat jetzt einen Sieg errungen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilt zwei ehemalige SRF-Journalistinnen per Strafbefehl wegen übler Nachrede. Sie hatten den Kryptounternehmer im Februar 2022 zu Unrecht in Zusammenhang mit Betrug und Terrorismus gebracht. Am 29. Oktober dieses Jahres ergingen zwei entsprechende Strafbefehle.
Die Journalistinnen werden zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 3000 beziehungsweise 3600 Franken verurteilt. Zudem müssen sie je 300 Franken Busse sowie die Verfahrensgebühren von 1200 Franken bezahlen. Zudem werden sie dazu verpflichtet, die Anwaltskosten von Yousuf in der Höhe von rund 10'700 Franken zu bezahlen.
Yousuf erlangte wegen seiner Geschichte, wie er als Flüchtling dank Kryptowährungen wie Bitcoin zum Millionär wurde, grosse Bekanntheit. Die zwei SRF-Journalistinnen thematisierten in ihrem Artikel Ungereimtheiten in dieser Geschichte. So stimmten Details über die Art und Weise, wie Yousuf als Kind erste Bitcoins gekauft haben will in zuvor erschienenen Medienbeiträgen nicht. Auch eine frühere Aussage Yousufs, wonach er für ein Krypto-Projekt eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Finma habe, wurde widerlegt.
Den Strafbestand der üblen Nachrede erfüllte jedoch ein anderer Absatz des Artikels beziehungsweise ein anderer Teil des Radiobeitrags, auf dem der Online-Artikel beruhte.
Die Journalistinnen zitieren darin eine anonyme Quelle, die behauptet, Yousuf habe Transaktionen mit Kryptowährungen an Adressen getätigt, «die auf schwarzen Listen» stünden und «vor denen auf Krypto-Plattformen gewarnt» werde. In diesen Warnungen werde «von Betrügern, Terrorfinanzierung und Verbindungen etwa nach Russland und in die Ukraine gesprochen» und seien gemäss der anonymen Quelle «verdächtig».
Die Zürcher Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass durch den Artikel, der die zitierten Aussagen enthalte, der Eindruck entstanden sei, Yousuf «habe anrüchige Transaktionen getätigt und damit terroristische und betrügerische Organisationen unterstützt. Insgesamt implizierte der Artikel damit, der Geschädigte sei aufgrund seines Handelns und seinen (Lebens-)Einstellungen eine verwerfliche Person.»
Die Journalistinnen seien sich dessen bewusst gewesen und hätten mit der Publikation «zumindest billigend in Kauf» genommen, «das Gefühl des Geschädigten, ein ehrbarer Mensch zu sein, zu verletzten.»
SRF stellt sich hinter die Journalistinnen und ihre Berichterstattung. «Die Journalistinnen haben ihre Informationen nach den Vorgaben der Publizistischen Leitlinien von SRF und den Regeln des journalistischen Handwerks sorgfältig und eingehend überprüft», heisst es in einer Stellungnahme.
Trotzdem verzichtet SRF auf eine Einsprache gegen die noch nicht rechtskräftigen Strafbefehle. Und dies, obwohl die Frage nach der Schuld der Journalistinnen von Juristen unterschiedlich beurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft, die nun den Strafbefehl erliess, stellte das Verfahren ursprünglich ein. Yousuf wehrte sich dagegen vor Obergericht. Dieses gab Yousuf recht und verpflichtete die Staatsanwaltschaft, zu ermitteln.
Es wäre also naheliegend, dass die Sache nicht per Strafbefehl erledigt, sondern vor Gericht beurteilt wird. Auf eine dafür nötige Einsprache verzichten die SRF-Journalistinnen jedoch. Begründet wir dies von SRF mit dem Quellenschutz und Verfahrensbedingungen.
In der Stellungnahme von SRF heisst es dazu: «Bei einem Ehrverletzungsverfahren liegt der Entlastungsbeweis bei den Medienschaffenden. Dies steht mitunter in einem Spannungsfeld mit dem Quellenschutz. Im vorliegenden Fall kann SRF keine weiteren Informationen ins Verfahren einbringen, ohne die Quelle zu gefährden.» Aus diesem Grund werde auf eine Einsprache verzichtet.
Dadvan Yousuf zeigt sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens, kündigt aber auch an, zivilrechtlich gegen die Journalistinnen vorzugehen. Sein Ziel sei es, «öffentlich aufzuzeigen, wie SRF Investigativ, durch öffentliche Gelder finanziert, das Leben Einzelner durch unzulängliche Recherchen» beeinträchtige.
«Ich werde den zivilrechtlichen Weg beschreiten, um die journalistische Sorgfaltspflicht von SRF Investigativ überprüfen zu lassen und das SRF sowie die betroffenen Journalistinnen zur Rechenschaft zu ziehen», schreibt Yousuf.
Er wolle «Schadensersatz für die erheblichen persönlichen und beruflichen Auswirkungen», wird er zudem von Inside Paradeplatz zitiert.
Während der Strafbefehl ihn vom Verdacht entlastet, mit Terrorfinanzierung und anderen verdächtigen Transaktionen in Zusammenhang zu stehen, bleiben andere Verdachtsmomente bestehen. Die Justiz des Kantons Bern eröffnete im Jahr 2023 ein Strafverfahren, in dem es unter anderem um gewerbsmässigen Betrug und Veruntreuung geht. Hier muss sich noch zeigen, ob es zur Anklage kommt.
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat Yousuf zudem im Mai 2023 ein Tätigkeitsverbot auferlegt. Zuvor hatte die Finma in einem Verfahren festgestellt, dass seine Dornii-Stiftung unerlaubt als Wertpapierhaus und als Finanzintermediärin tätig gewesen sei. Er habe zudem als Privatperson unerlaubt Publikumseinlagen entgegengenommen.
Mehrere Gläubiger betrieben Yousuf. Es kam zu einer Pfändung.
Pfändung.
Gesperrte Konten.
FINMA Verfügung.
Berner Staatsnwaltschaft.
Eine weisse Weste sieht anders aus.
Und vielleicht sollte er sich überlegen wie er als ehemaliger Flüchtling seinem Gastland hinsichtlich den hiesigen Gepflogenheiten wie Anstand, Moral und Gesetzestreue beweisen kann, dass seine Integration gelungen ist.