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Tötungsdelikt in Netstal: Täter muss knapp 11 Jahre ins Gefängnis

Tötungsdelikt in Netstal: Täter muss knapp 11 Jahre ins Gefängnis

19.06.2026, 14:4619.06.2026, 14:48

Das Glarner Kantonsgericht hat einen jungen Tibeter der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Er hatte im Oktober 2021 seine Ex-Freundin mit zwei Schüssen in den Kopf getötet. Seine Strafe umfasst eine knapp elfjährige Haftstrafe, einen Landesverweis und Geldstrafen.

Nach einer gescheiterten Liebesbeziehung tötete der Tibeter seine Ex-Freundin in der Nacht auf den 16. Oktober 2021 auf einem Parkplatz in Netstal im Kanton Glarus. Zweimal schoss der Täter durch die Windschutzscheibe eines Autos der jungen Frau in den Kopf und verletzte sie tödlich.

Er bestreitet nichts

Der Mann gestand seine Tat. Diese sei im Affekt geschehen, zuvor habe er sich mit der Pistole selbst töten wollen. Die Ex-Freundin habe gemäss seinen Aussagen die Waffe zunächst für eine Spielzeugwaffe gehalten und ihn deshalb ausgelacht. Als er die Pistole schliesslich entsicherte, habe sich ein Schuss gelöst und die Frau am Kopf getroffen. Die Abgabe des zweiten Schusses ebenfalls auf den Kopf des Opfers konnte der Angeklagte in den Einvernahmen nicht schlüssig erklären.

Die Tatwaffe, eine Pistole des Kalibers 7,65 Millimeter, hatte der Mann in der Wohnung eines Bekannten in Horgen ZH unbemerkt an sich genommen. Vor dem Gebrauch schaute er sich auf Youtube zehn Videos an, um sich über den Umgang mit Pistolen zu informieren.

Nach der Bluttat rief der Beschuldigte drei Mal bei der Polizei an und stellte sich. Seiner Mutter schrieb er eine Nachricht. Täter und Opfer, beide tibetischer Herkunft, hatten sich im April 2020 über ein Online-Spiel kennengelernt und waren eine Beziehung eingegangen.

Tränen vor Gericht

Im März 2024 folgte ein erster Prozess in Glarus. Bei seinen Schilderungen am Kantonsgericht vor vollen Publikumsrängen brach der Mann, der ein Wirtschaftsstudium mit dem Master abgeschlossen hat, mehrmals in Tränen aus.

Er entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers, warf sich nach dem Schlusswort demonstrativ drei Mal auf den Boden und faltete die Hände.

Prozess wurde wegen Mängeln wiederholt

Im Juli 2024 wurde bekannt, dass der Prozess wiederholt werden muss. Das Kantonsgericht erachtet die damalige Verteidigung als ungenügend. Die Verteidigerin hatte zunächst auf Mord plädiert.

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die amtliche Verteidigerin eine Verurteilung ihres Klienten wegen Mordes forderte, schrieb das Gericht damals. Andere Möglichkeiten, insbesondere eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, habe die Pflichtverteidigerin nicht einmal als Eventualstandpunkt geltend gemacht.

Bezüglich der Höhe der auszusprechenden Strafe habe sie sich der Staatsanwaltschaft angeschlossen. «Mit dem Sachverhalt setzte sie sich überhaupt nicht auseinander», kritisierte das Kantonsgericht. Der Mann bekam folglich einen neuen Verteidiger.

Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung

Nun wurde der Tibeter wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Zehn Jahre und acht Monate muss er hinter Gitter. Der zuvor in Frankreich lebende Mann befindet sich bereits seit Dezember 2021 im vorzeitigen Vollzug in der Haftanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH.

Ausserdem wird er fünf Jahre des Landes verwiesen und wird zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem ausgeschrieben.

Abgesehen von den Übersetzungskosten muss der Verurteilte die Gerichtskosten von fast hunderttausend Franken tragen. Insgesamt 80'000 Franken muss er den Angehörigen des Opfers als Genugtuungen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bis Anfang Juli angefochten werden. (dab/sda)

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