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Justiz

Millionenbetrug auf dem Bau für Ferienwohnung und Pferd

Millionenbetrug auf dem Bau für Ferienwohnung und Pferd – Zürcher Gericht muss entscheiden

28.11.2023, 20:2228.11.2023, 20:22
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Ein 52-jähriger Betrüger aus der Baubranche hat sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Er war geständig, fiktive Rechnungen freigegeben zu haben. Den Kanton Zürich sowie Privatfirmen brachte er so um 3 Millionen Franken.

Es tue ihm leid, sagte der Schweizer vor Gericht. «Irgendwann war ich aber so tief drin, dass ich nicht mehr aufhören konnte.» Es tue ihm leid. Er bitte auch jene um Entschuldigung, die er geschädigt habe.

Über einen Zeitraum von sieben Jahren bewirkte er mit dem immer gleichen Trick einen Millionenschaden: Als Projektleiter für Bauprojekte, etwa am Zürcher Universitätsspital, gab er fiktive Rechnungen frei, so dass der Kanton oder ein anderer Auftraggeber sie bezahlte. Dafür fälschte er die Unterschrift seines Vorgesetzten, weil er Zahlungen nicht allein auslösen durfte.

Bauarbeiten wurden nie ausgeführt

Die Arbeiten, die verrechnet wurden, etwa Gartenarbeiten, Abdichtungen oder Brandschutz, wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen stammten von Unternehmern, die er persönlich kannte. Einer war ein guter Freund und Nachbar, mit anderen hatte er bei früheren Arbeitgebern zusammengearbeitet. Sie alle kommen aus den Kantonen Aargau, Basel-Land und Basel-Stadt.

Gemäss Anklage teilten der Projektleiter und die Unternehmer die ergaunerten Gelder danach unter sich auf. Einzig der Freund mit dem Gartenbauunternehmen machte gemäss Anklage ohne finanzielle Beteiligung mit und drückte beide Augen zu. Im Gegenzug half ihm der Hauptbeschuldigte bei Computerproblemen.

Eine Ferienwohnung und ein Pferd

Den Kanton Zürich, wo der 52-jährige Schweizer ein Projekt für das Universitätsspital verantwortete, prellte er so um 1.2 Millionen Franken. Um einen etwa gleich hohen Betrag betrog er ein grosses Bauunternehmen. Knapp eine halbe Million war es bei einem Möbelhaus im Kanton Aargau, das einen neuen Standort baute.

Mit dem Geld zahlte er unter anderem ein Haus mit Badeteich, eine Ferienwohnung in Davos und ein Pferd. Die Anklage fordert wegen Betrugs und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon allerdings nur 10 Monate vollzogen werden sollen.

Diese 10 Monate sass er bereits in Untersuchungshaft ab. Selbst wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt, muss der Baufachmann also nicht mehr ins Gefängnis zurück.

Für die mutmasslichen Komplizen fordert die Staatsanwaltschaft bedingte Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, unter anderem mit den Plädoyers der Verteidigung. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt. (sda)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ingmarbergman
28.11.2023 21:54registriert August 2017
Lächerlich milde Strafe. Kein Wunder wird in der Schweiz bei den Reichen überall betrogen und gelogen. Konsequenzen hat es ja nie.

Vermutlich verweist das Gericht die Geschädigten nun auch noch auf den Zivilweg, wo sie nie mehr an ihr Geld kommen.

Das Strafrecht braucht zwingend einen Passus, dass in Wirtschaftsdelikten der Verurteilte ein Leben lang haftet, bis die Schadenssumme zurückbezahlt wurde. Diesem Typ soll jeder Lohn bis auf das Existenzminimum gepfändet werden, bis die Schulden bezahlt sind.

Jeder Normalbürger der ein paar KK-Mahnungen hat, wird strenger bestraft..
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Murschetg
28.11.2023 21:00registriert Mai 2016
Also für 3 Millionen CHF für mich und zwei Kumpels würde ich jetzt auch noch 10 Monate einsitzen. 😄
Da sass eine Kollegin wegen Diebstahl und Betrug, um die 30'000 CHF, fast schon länger (6 Monate).
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