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Justiz

Horrorcrash in Dietikon: Lenker soll in Untersuchungshaft

Horrorcrash in Dietikon: Lenker soll in Untersuchungshaft

09.10.2019, 15:5709.10.2019, 15:57
Bei einer Frontalkollision zwischen zwei Personenwagen sind am Samstagabend (5.10.2019) in Dietikon vier Personen verletzt worden, eine Frau und ein Kind lebensbedrohlich.
Bild: Kapo Zürich

Der 20-jährige Lenker, der am vergangenen Samstag in Dietikon einen Unfall mit zwei Schwer- und zwei Leichtverletzen verursacht hat, soll in Untersuchungshaft. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Lenker mit stark übersetzter Geschwindigkeit fuhr.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Haftrichter Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wegen der Gefahr von Absprachen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Lenker ist nicht geständig.

Der 20-Jährige war am Samstagabend mit seinem Fahrzeug am Abend auf der Bernstrasse auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem anderen Auto zusammengestossen. Dabei erlitten eine 42 Jahre alte Frau und ihre vier Jahre alte Tochter lebensgefährliche Verletzungen. Der Unfallverursacher und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.

Der junge Mann wurde am Montag verhaftet. Gegen ihn wurde ein Verfahren unter anderem wegen Rasertatbestand und Körperverletzung eröffnet. Es bestehe der dringende Verdacht, dass der Lenker den Personenwagen vor der Kollision massiv beschleunigte und mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.

Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Unterlassung der Nothilfe und wegen Irreführung der Rechtspflege eröffnet. Der Beifahrer sowie der Mieter des Unfallfahrzeugs wurden verhaften. Beide wurden nach der Befragung wieder aus der Haft entlassen.

Wie schnell der 20-Jährige zum Zeitpunkt des Unfalls genau unterwegs war, wird nun untersucht. Beide Unfallfahrzeuge wurden sichergestellt. Über den Gesundheitszustand der beiden Schwerverletzen liegen keine Informationen vor. (aeg/sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Victor Paulsen
09.10.2019 19:56registriert April 2019
Wer so rast, der ist eine Gefahr für unschuldige. Falls man ihm das nachweisen kann, braucht es meiner Meinung nach mehr als nur einen entzogenen Führerschein und eine Geldstrafe
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