Schweiz
Justiz

Mafiageld: Drei Männer vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen

Mafiageld: Drei Männer vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen

13.12.2022, 09:0013.12.2022, 09:16
Mehr «Schweiz»
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag, 12. Dezember 2022. Heute startet der Prozess gegen den Angeklagten, der am 12. September 2020 ein 29-jaehrige portugiesische Staatsbuerger einen 29-jaeh ...
Bundesstrafgericht in BellinzonaBild: keystone

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat drei Männer vom Vorwurf der Geldwäscherei für die kolumbianische Drogenmafia freigesprochen. Es erachtet den Bezug zwischen dem Betäubungsmittelhandel und der Geldwäscherei nicht als erwiesen.

Das Gericht hat die Männer nach dem Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) freigesprochen, wie es in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung schreibt.

Es bestünden Zweifel daran, ob die in das Schweizer Finanzsystem eingeschleusten Gelder aus dem Betäubungsmittelhandel stammten. Damit sei die notwendige Kausalität zwischen dem Drogenhandel und der Geldwäscherei als Hauptdelikt nicht erwiesen.

Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung des Hauptbeschuldigten wegen Urkundenfälschung. Dafür wird der heute 75-jährige Schweizer mit kolumbianischen Wurzeln mit einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.

Villa in Madrid

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Hauptbeschuldigten vor, von Dezember 2005 bis mindestens Juni 2014 rund 10 Millionen Euro in der Schweiz gewaschen zu haben. Das Geld soll via Banken, Firmen, Bareinzahlungen und auf weiteren Wegen in das Finanzsystem eingeschleust worden sein.

In der Villa des Mannes in Madrid fanden die spanischen Behörden anlässlich einer Hausdurchsuchung rund 3.7 Millionen Euro. Wie die Berufungskammer festhält, wurde der Mann im Mai 2009 von einem spanischen Gericht wegen Geldwäscherei verurteilt.

Bei den beiden Mitangeklagten handelt es sich um zwei Vermögensverwalter, die in der Schweiz für den 75-Jährigen tätig waren. Die BA beschuldigte sie der Mittäterschaft. Sie seien ihren Meldepflichten nicht nachgekommen und hätten von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wissen oder zumindest Verdacht schöpfen müssen.

Die Strafkammer hatte die drei Männer schuldig gesprochen und sie zu teilbedingten beziehungsweise bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2022.7 vom 12.12.2022) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
    Der royale Schürzenjäger
    Louis-Philippe (1773–1850), Herzog von Orléans und später König Frankreichs, weilte nach den Wirren der Französischen Revolution in der Schweiz. Er lebte in den Kantonen Zürich, Zug, Aargau und Graubünden – und hinterliess Spuren bis in die Schweizer Gegenwartsliteratur.

    Dies ist die wilde Geschichte des wohl unfähigsten Lehrers aller Zeiten. Er unterrichtete ein Fach, das er nicht beherrschte, und hielt den Unterricht in einer Sprache ab, die keiner der Schüler verstand. Dazu schwängert er die Schulköchin. Dieser Lehrer hiess Louis Chabos und kam am frühen Morgen des 24. Oktober 1793 zu Fuss in Reichenau im Bündnerland an, in der Internatsschule des dortigen Schlosses. Chabos wohnte in einem düsteren Zimmer im Seitenflügel.

    Zur Story