Der 1998 wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte verurteilte Baby-Quäler René Osterwalder kämpft einmal mehr um seine Entlassung aus der Verwahrung. Vor dem Verwaltungsgericht Zürich hat er nun einen Teilsieg errungen.
Sein Gesuch darf gemäss Urteil nicht einfach abgelehnt werden. Zuerst soll ein neues Gutachten zur Gefährlichkeit von Osterwalder angefertigt werden.
Osterwalders Taten erschütterten in den 1990er-Jahren die Schweiz: Ab 1992 quälte und missbrauchte er mehrere Kinder, darunter zwei Mädchen im Babyalter. 1993 wurde er in Amsterdam verhaftet und später an die Schweiz ausgeliefert.
1998 wurde Osterwalder unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung verurteilt. Das Strafmass lautete 17 Jahre Zuchthaus, zusätzlich wurde die Verwahrung angeordnet. (aeg/sda)