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Justiz

Mann versteckt Kleider der Schwägerin bei Saunabesuch

Mann versteckt Kleider der Schwägerin bei Saunabesuch – vom Bundesgericht verurteilt

13.12.2019, 12:00
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Das Bundesgericht hat zwei Fälle im Zusammenhang mit Asbestopfern entschieden. (Archivbild)
Fand den Spass den Mannes nicht lustig: Das Bundesgericht.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat ein Urteil der Zürcher Justiz bestätigt, die einen Mann wegen Sachentziehung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hat. Der Mann hatte bei einem Saunabesuch der Schwester seiner Freundin die Kleider versteckt, um sie so am Weggehen zu hindern.

Nach dem ersten Saunagang hatte der Mann seine Kleider, die seiner Freundin und deren Schwester geschnappt. Er knüllte die Kleider zusammen und stopfte sie in den Schrank unter einem Lavabo.

Der Verurteilte verriet nicht, wo sich die Kleider befinden - obwohl ihn die Geschädigte mehrmals darum bat. Amüsiert schaute er der Frau zu, wie sie ihre Kleider suchte. Als sie schliesslich den Schrank unter dem Lavabo öffnete, bemerkte sie nicht, dass sich in dem Knäuel auch ihre Kleider befanden.

So zog sie die Kleider ihrer Schwester an und verliess die Räumlichkeiten. Die Frau erstattete Anzeige. Und das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Mai 2018 wegen Sachentziehung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Widerwillen nackt

Das Obergericht bestätigte das Urteil. Zum gleichen Schluss kommt nun das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Geschädigte sei gezwungen gewesen, sich in den Räumlichkeiten des «Sauna-Studio-Tanzlokals» ohne Kleider aufzuhalten, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen.

Die Frau wollte sich gemäss Bundesgericht anziehen, was ihr während mindestens einer halben Stunde verwehrt blieb. Schliesslich zog sie die Kleider ihrer Schwester an und verliess die Räumlichkeiten. Keine Rolle spielt für die Lausanner Richter, dass die Frau ihre Kleider nicht im Kleiderknäuel entdeckte.

Allein für die Gerichtskosten vor Bundesgericht muss der Saunabesucher nun 3000 Franken bezahlen.

(Urteil 6B_1108/2019 vom 27.11.2019) (aeg/sda)

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64 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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zopfsalat
13.12.2019 12:26registriert August 2019
Die 20 Tagessätze für sein ach so witziges Spässchen sind schon okay. Aber allein dafür, für so einen Sch**** sogar das Bundesgericht zu bemühen, sollte er ein paar Jahre absitzen müssen.
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Unicron
13.12.2019 13:02registriert November 2016
Nur schon dass er das Urteil so weit weitergezogen hat zeigt doch was für eine Art Mensch er ist.
Er scheint immer noch nicht begriffen zu haben wie schlimm das für die betreffende Person war.
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DerHans
13.12.2019 12:17registriert Februar 2016
Ich stell mir Weihnachten bei dieser Familie richtig toll vor.🤦🏼‍♂️
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