Die Bundesanwaltschaft hat im BAFU-Prozess unbedingte Freiheitsstrafen für die beiden Hauptbeschuldigten gefordert. Die vier weiteren Angeklagten sollen bedingte Freiheitsstrafen beziehungsweise bedingte Geldstrafen verbüssen.
Der Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona dreht sich um ein IT-Projekt im Bundesamt für Umwelt (BAFU), das einer der Angeklagten zwischen 2007 und 2010 im Mandatsverhältnis leitete. Für ihn forderte der Staatsanwalt des Bundes am Donnerstag eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Hinzu kommt eine bedingte Geldstrafe.
Der IT-Projektleiter habe sich mit manipulativen Mitteln eine entscheidende Stellung im BAFU verschafft, die er zum eigenen Profit ausnutzte, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Er sei ein «klassischer Blender» und agierte dominant und missbräuchlich, in dem er Firmen begünstigte, an denen er selbst beteiligt war oder deren Chefs ihm nahe standen.
Er habe dabei in mehreren Fällen ein vermeintlich korrektes Einladungsverfahren fingiert und so gegen die Beschaffungsvorschriften des Bundes verstossen.
Ein wichtiger Komplize des IT-Projektleiters soll der mitangeklagte Sektionschef Informatik im BAFU gewesen sein. Für ihn beantragte die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei jeweils anderthalb Jahre bedingt und anderthalb Jahre unbedingt zu verbüssen sind. Auch er soll noch mit einer bedingten Geldstrafe belegt werden.
Der Sektionschef sei nicht kooperativ gewesen, habe jede Beteiligung abgestritten und habe sich selbst als «Bauernopfer» gesehen, so der Staatsanwalt des Bundes.
Der 50-Jährige soll Geschenke und Einladungen als Gegenleistung für die Vergabe von IT-Verträgen erhalten haben: Laut Anklageschrift wurden er und seine Partnerin etwa zu einem Fussballspiel des FC Barcelona gegen den FC Basel eingeladen.
Die Kosten inklusive Übernachtung beliefen sich auf rund 2900 Franken. Zudem soll der Sektionschef Elektronikgeräte für das BAFU beschafft, diese aber privat verwendet haben.
Bei zwei weiteren Angeklagten handelt es sich um Geschäftsleiter und Gesellschafter von IT-Firmen, die dem Projektleiter mehrmals Zahlungen von total 100'000 Franken für die erhaltenen Aufträge überwiesen haben sollen. Sie waren auch geschäftlich mit dem Hauptangeklagten verbunden.
Für ihre Taten sollen sie laut der Bundesanwaltschaft mit bedingten Freiheitsstrafen von je 14 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft werden; hinzu kommen Geldbussen. Sie hätten durch ihr Verhalten versucht, ihre eigenen Unternehmen finanziell voranzubringen, so der Staatsanwalt des Bundes.
Für die Angeklagten Nummer fünf und sechs erkannte der Vertreter der Bundesanwaltschaft nur leichtes Verschulden. Die für sie beantragten Strafen belaufen sich auf bedingte Geldstrafen von rund 36'000 beziehungsweise 12'000 Franken. Sie sollen zum Schaden des Bundes bei der Beschaffung von Softwarelizenzen mitgeholfen haben.
Bis auf eine Person habe sich keiner der Angeklagten im Vor- oder Hauptverfahren kooperativ gezeigt, so der Staatsanwalt. Am ersten Prozesstag hatten die Beschuldigten jede Schuld von sich gewiesen.
Der Prozess wird am Donnerstag mit dem Plädoyer des BAFU als Privatklägerin und den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt.
(sda)