Schweiz
Klima

Urteil gegen Klimaaktivisten nach Sitzstreik vor Credit Suisse in Zürich

Polizisten fuehren die Klimaaktivisten der Organisation Clima Justice am Eingang der Schweizer Bank Credit Suisse ab, aufgenommen am Montag, 8. Juli 2019 auf dem Paradeplatz in Zuerich. (KEYSTONE/Enni ...
Ein Klimaaktivist wird am 8. Juli 2019 von der Polizei verhaftet. Er hatte mit Gleichgesinnten gegen die klimaschädliche Investitionen der Credit Suisse demonstriert. Bild: KEYSTONE

Schuldig: 9 Klimaaktivistinnen erhalten nach Credit-Suisse-Blockade bedingte Geldstrafe

Die Klimaaktivistinnen von der Credit Suisse Blockade am Zürcher Paradeplatz wurden vom Bezirksgericht Zürich für schuldig befunden.
14.05.2021, 13:4914.05.2021, 15:34

Am Freitag wurden neun Klimaaktivistinnen und -aktivisten vom Bezirksgericht Zürich für schuldig befunden. Wegen Nötigung und Hausfriedensbruch müssen sie eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 40 Tagessätzen zu je 10 Franken bezahlen. Die Aktivisten hatten 2019 an einem Sitzstreik vor der Credit Suisse am Paradeplatz teilgenommen und wurden anschliessend verhaftet und 48 Stunden in Gewahrsam genommen.

Am Gerichtsprozess am Mittwoch, der aus Platzgründen im Volkshaus stattfand, bezeichnete Staatsanwalt Daniel Kloiber die sechs Aktivistinnen und drei Aktivisten als Naivlinge. Er könne die jugendliche Empörung über den Klimawandel zwar nachvollziehen. «Mein Verständnis hört aber dort auf, wo das Gesetz gebrochen wird.» Zudem würde die Aktion den Klimawandel nicht abwenden. Besser sollten sich die jungen Leute in den politischen Prozess einbringen, empfahl er. «Aber Sie spielen lieber einen Vormittag lang Theater.»

Die Beschuldigten selber argumentierten, dass es angesichts der Klimakrise keinen anderen Ausweg gebe. Vor dieser Aktion hätten sie alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Es sei eine symbolische Aktion gewesen, bei der nichts beschädigt worden sei.

Insgesamt wurden bei der Aktion 64 Personen verhaftet. 51 hatten danach ein Strafverfahren am Hals. 42 akzeptierten den Strafbefehl und mussten am Mittwoch somit nicht in Zürich im Volkshaus antraben, dafür sind sie jetzt vorbestraft. Die neun Beschuldigten legten Rekurs gegen den Strafbefehl ein. Ihre Anwältinnen und Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses gefordert, das ganze Verfahren einzustellen und die Aktivisten freizusprechen. (sar/sda)

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