Ein ehemaliger Platzchef des Luzerner Fests hat 2018 Getränkeeinnahmen von 47'000 Franken in die eigene Tasche gesteckt und sich damit der Veruntreuung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss ist die Einzelrichterin des Kriminalgerichts gekommen.
Weil der 50-jährige Schweizer ferner an mehreren Festausgaben Getränke im Wert von 5000 Franken mitgenommen habe, wurde er wegen mehrfacher Veruntreuung schuldig gesprochen. Er wurde für diese zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Dazu kommt wegen Beschimpfung eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Der Beschuldigte war am Stadtfest 2018 am Schwanenplatz als Platzchef für drei Stände mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, nur Getränkeeinnahmen von 7000 Franken statt 54'000 Franken auf das Konto des Luzerner Fests eingezahlt zu haben. (aeg/sda)