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Palantir vs. Republik – US-Techriese blitzt vor Zürcher Gericht ab

The manifesto of the digital magazine "Republik" of the cooperative "Project R" above the entrance of the Hotel Rothaus in Zurich, Switzerland, where the magazine is located, pictu ...
Das Manifest des digitalen Magazins «Republik».Bild: KEYSTONE

Palantir vs. «Republik» – US-Techriese blitzt vor Zürcher Gericht ab

Der US-Technologiekonzern Palantir will kritische Berichterstattung per Gericht aus der Welt schaffen – und scheiterte damit fast vollständig.
13.06.2026, 15:4713.06.2026, 15:47

Der US-Technologiekonzern Palantir ist mit seiner Klage gegen die das Zürcher Onlinemagazin «Republik» gescheitert. Das Zürcher Handelsgericht wies 22 von 23 Gegendarstellungsforderungen ab.

Eine Gegendarstellung ist das Recht, in einer Zeitung oder einem Medium zu antworten, wenn dort etwas über einen behauptet wurde, das nicht stimmt. Wichtig dabei: Es geht ausschliesslich um falsche Tatsachen und nicht um Meinungen oder Wertungen.

Auslöser war eine zweiteilige Recherche vom Dezember letzten Jahres. Die «Republik» berichtete in Zusammenarbeit mit dem Recherchekollektiv «WAV», ebenfalls aus Zürich, wie Palantir über sieben Jahre ohne Erfolg versuchte, bei Schweizer Bundesbehörden Fuss zu fassen. Für die Recherche wurden 59 Gesuche nach dem Öffentlichkeitsprinzip eingereicht.

Fast alles zulässig

Palantir Technologies Switzerland GmbH, eine Tochterfirma des US-Konzerns, klagte daraufhin auf Gegendarstellung zu insgesamt 23 Passagen aus den beiden Artikeln.

Das Urteil des Zürcher Handelsgerichts, welches die «Republik» am Samstag veröffentlichte, zeigt nun: Fast alles, was Palantir als falsche Tatsachenbehauptung rügte, waren zulässige Wertungen und Schlussfolgerungen.

«Tödliche Kriegswaffe»

Unter anderem die Bezeichnung der Software als «tödliche Kriegswaffe» oder «Überwachungstechnologie», oder die Formulierung, der Konzern sei bei Behörden «abgeblitzt». In all diesen Fällen habe Palantir die zugrunde liegenden Fakten gar nicht bestritten, sondern lediglich deren Interpretation. Das Gegendarstellungsrecht aber ist nicht dafür vorgesehen, Werturteile zu korrigieren – nur falsche Tatsachen.

Die einzige Gegendarstellung, die das Gericht zuliess, betrifft die Herkunft von Palantirs Software «Foundry». Die Republik hatte geschrieben, sie sei ursprünglich für die USA zur Aufstandsbekämpfung in Afghanistan und im Irak entwickelt worden. Palantir bestritt das und erklärte, «Foundry» sei von Anfang an als kommerzielles Allzweckprodukt entwickelt worden.

Die Kostenfolgen sind entsprechend: Palantir trägt 8550 von 9000 Franken Gerichtskosten und zahlt der Republik zudem 9900 Franken Parteientschädigung. Das Gericht bezifferte das Verhältnis klar: 95 Prozent Niederlage für Palantir, 5 Prozent für die Republik.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. (val)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ELMatador
13.06.2026 15:56registriert Februar 2020
Wie hat Palantir denn belegt, dass die Software ursprünglich nicht für das Kontrollieren und Niederschlagen von Aufständen genutzt wurde?
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Yallix
13.06.2026 16:59registriert Februar 2025
Tja, dann wird man bei Palantir jetzt wohl politisch aktiv werden müssen, damit dann bei der Berufung der Richter der passenden Partei vorsitzt... Am besten gleich bei der SVP anklopfen, deren BR hat ja bereits nachweislich 17fache Erfahrung im Hintertreiben klar demokratisch gefasster Beschlüsse und Weisungen.
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Nixnutz
13.06.2026 17:03registriert Mai 2017
10000 Stutz kostet Palantir den Spass. Die haben Briefmarken die teurer sind. Man müsste das in Prozenten des Schweizer (falls vorhanden) Umsatzes oder Gewinns festlegen. Notfalls halt weltweit. Das ist ganz klar als Drohgebärde gegenüber kritischen Medien zu verstehen. Für die klagende Firma steht jetzt einfach viel zu wenig auf dem Spiel bei so einem Spielchen??
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