Palantir vs. «Republik» – US-Techriese blitzt vor Zürcher Gericht ab
Der US-Technologiekonzern Palantir ist mit seiner Klage gegen die das Zürcher Onlinemagazin «Republik» gescheitert. Das Zürcher Handelsgericht wies 22 von 23 Gegendarstellungsforderungen ab.
Eine Gegendarstellung ist das Recht, in einer Zeitung oder einem Medium zu antworten, wenn dort etwas über einen behauptet wurde, das nicht stimmt. Wichtig dabei: Es geht ausschliesslich um falsche Tatsachen und nicht um Meinungen oder Wertungen.
Auslöser war eine zweiteilige Recherche vom Dezember letzten Jahres. Die «Republik» berichtete in Zusammenarbeit mit dem Recherchekollektiv «WAV», ebenfalls aus Zürich, wie Palantir über sieben Jahre ohne Erfolg versuchte, bei Schweizer Bundesbehörden Fuss zu fassen. Für die Recherche wurden 59 Gesuche nach dem Öffentlichkeitsprinzip eingereicht.
Fast alles zulässig
Palantir Technologies Switzerland GmbH, eine Tochterfirma des US-Konzerns, klagte daraufhin auf Gegendarstellung zu insgesamt 23 Passagen aus den beiden Artikeln.
Das Urteil des Zürcher Handelsgerichts, welches die «Republik» am Samstag veröffentlichte, zeigt nun: Fast alles, was Palantir als falsche Tatsachenbehauptung rügte, waren zulässige Wertungen und Schlussfolgerungen.
«Tödliche Kriegswaffe»
Unter anderem die Bezeichnung der Software als «tödliche Kriegswaffe» oder «Überwachungstechnologie», oder die Formulierung, der Konzern sei bei Behörden «abgeblitzt». In all diesen Fällen habe Palantir die zugrunde liegenden Fakten gar nicht bestritten, sondern lediglich deren Interpretation. Das Gegendarstellungsrecht aber ist nicht dafür vorgesehen, Werturteile zu korrigieren – nur falsche Tatsachen.
Die einzige Gegendarstellung, die das Gericht zuliess, betrifft die Herkunft von Palantirs Software «Foundry». Die Republik hatte geschrieben, sie sei ursprünglich für die USA zur Aufstandsbekämpfung in Afghanistan und im Irak entwickelt worden. Palantir bestritt das und erklärte, «Foundry» sei von Anfang an als kommerzielles Allzweckprodukt entwickelt worden.
Die Kostenfolgen sind entsprechend: Palantir trägt 8550 von 9000 Franken Gerichtskosten und zahlt der Republik zudem 9900 Franken Parteientschädigung. Das Gericht bezifferte das Verhältnis klar: 95 Prozent Niederlage für Palantir, 5 Prozent für die Republik.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. (val)
