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Spiess-Hegglin kämpft vor Gericht gegen Ringier um Gewinnherausgabe

Spiess-Hegglin kämpft vor Gericht gegen Ringier um Gewinnherausgabe

19.01.2022, 05:0419.01.2022, 08:45

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus Ringier treffen sich heute Mittwoch vor dem Zuger Kantonsgericht. Beim Prozess fordert Spiess-Hegglin von Ringier die Herausgabe des Gewinns, den der Konzern mit Artikeln über sie erzielt hat.

ZUR MELDUNG, DASS SICH JOLANDA SPIESS-HEGGLIN ALS ZUGER KANTONSRAETIN ZURUECKTRITT, STELLEN WIR IHNEN AM DONNERSTAG, 24. NOVEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Die Zuger Kantonsraetin Jo ...
Jolanda Spiess-Hegglin wird am Mittwoch im Zuger Kantonsgericht erscheinen.Bild: KEYSTONE

Im Zentrum stehen fünf Artikel, die in Print- und Online-Titeln von Ringier im Nachgang der Zuger Landammannfeier von 2014 erschienen sind. Was bei der Feier zwischen Spiess-Hegglin und Kantonsrat Markus Hürlimann genau passiert war, wurde juristisch nie aufgeklärt. Mit den genannten Artikeln seien aber die Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin verletzt worden, heisst es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Ringier sei daher zu verpflichten, Spiess-Hegglin den Gewinn herauszugeben, den das Unternehmen mit den besagten Artikeln erzielt habe. Sie habe einen Anspruch darauf. Ringier beantragt in einem Schreiben ans Gericht, die Klage vollumfänglich abzuweisen.

Das Zuger Obergericht hatte 2020 in zweiter Instanz entschieden, dass der «Blick» mit der Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Ex-Politikerin verletzt hat. Mit der Nennung ihres Namens und der Publikation eines Fotos habe die Zeitung «in schwerwiegender Weise» in Spiess-Hegglins Intimsphäre eingegriffen.

Artikel gelöscht

Um den tatsächlichen Gewinn zu eruieren, fordert Spiess-Hegglin von Ringier vor Gericht Angaben etwa zu Klicks auf Online-Artikel, Werbeeinblendungen oder Einzelverkäufen. Gemäss Spiess-Hegglins Anwältin führten die fünf Artikel zu einem Erlös von rund 350'000 Franken.

Dies ist laut Ringier «viel zu hoch». Der Feststellungsanspruch sei wenn überhaupt mit 40'000 bis maximal 45'000 Franken angemessen bewertet. Alle prozessgegenständlichen Artikel seien vor Prozesseinleitung online längst gelöscht worden.

Ringier-CEO Marc Walder hatte sich nach dem Obergerichts-Urteil 2020 bei Spiess-Hegglin öffentlich entschuldigt.

(saw/sda)

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