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SBB: Ab dem 1. Januar gibt's Entschädigung bei Verspätung

Ab dem 1. Januar gibt's Entschädigung bei Verspätung

15.12.2020, 09:5215.12.2020, 09:52
ZUR EINFUEHRUNG DES SWISSPASSES VOR DREI MONATEN STELLEN WIR IHNEN HEUTE, MITTWOCH, 4. NOVEMBER 2015, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- Conductor Salvatore Grade verifies a train passeng ...
Bild: KEYSTONE

Die neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr treten wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft. Das teilte Alliance SwissPass am Dienstag mit. Verspätungen werden entschädigt.

Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt. Beträge unter 5 Franken werden gemäss bundesrätlicher Verordnung nicht ausbezahlt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal zehn Prozent des Abonnementswerts entschädigt.

Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Entschädigungsanträge können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden. (aeg/sda)

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