Die Universität Zürich stellte der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr grosszügig Daten ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung. Damit sollte jene Person gefunden werden, welche den «Tages-Anzeiger» mit Informationen zum Medizinhistorischen Museum versorgt hatte.
Diese Informationen führten schliesslich zur Entlassung von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und zum Strafverfahren gegen die mutmassliche Informantin Iris Ritzmann.
In einem Gutachten, das am Montag veröffentlicht wurde, kritisiert der Datenschutzbeauftragte diese Kooperation der Universität mit der Staatsanwaltschaft. Die Uni habe den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt, schreibt der Datenschützer. Sie hätte die E-Mail- und Telefoniedaten besser schützen müssen.
Uni Zürich sendete Logfiles aller Uni-Mails an die Domains tages-anzeiger, sonntagonline, azmedien & srf dem Staatsanwalt. #affäremörgeli
— Thomas Benkö | Bö (@ThBenkoe) 7. Juli 2014
Das Gutachten erwähnt aber auch entlastende Momente: So anerkennt der Datenschutzbeauftragte beispielsweise, dass sich die Uni in einem Pflichtenkonflikt befunden habe. Schliesslich habe die Uni die Ermittlung selber ausgelöst. Zudem habe sich die Universität Zürich die Rechtmässigkeit der Daten-Herausgabe von der Staatsanwaltschaft bestätigen lassen.
Die Uni gesteht in einer Mitteilung Fehler ein. Es stehe ausser Zweifel fest, dass sie sensibler hätte mit den Daten umgehen sollen. Sie entschuldigt sich «in aller Form» bei den Studierenden, den Mitarbeitenden und den betroffenen Stellen und Instituten. Der Datenschutz soll nun verbessert werden. (pma/sda)