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St Gallen: 33-Jähriger sticht im Zug mit Fleischmesser auf Kollegen ein

33-Jähriger sticht im Zug mit Fleischmesser auf Kollegen ein – Prozess in St. Gallen

17.01.2023, 09:2717.01.2023, 14:43
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Ein 33-jähriger Sudanese hat am Dienstag vor Kantonsgericht St. Gallen eine mildere Bestrafung gefordert. In erster Instanz war er wegen versuchten Mordes verurteilt worden, weil er im März 2021 im Zug mit einem Messer auf einen Mann eingestochen hatte.

Das Kreisgericht Toggenburg hatte ihn im März 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Weiter wurde er für 12 Jahre des Landes verwiesen. Die Schadenersatzforderung des Privatklägers wurde auf den Zivilweg verwiesen und der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zu bezahlen.

Das Opfer, ein Nigerianer, lebte ab Oktober 2020 für rund drei Monate in der Wohnung des Beschuldigten. Während dieser Zeit soll der Mitbewohner diesem 650 Franken und den Ausweis gestohlen haben. Am 26. März 2021 kam es zur Mittagszeit zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Weil er das Geld nicht zurück erhielt, holte der Beschuldigte in seiner Wohnung ein Fleischmesser mit einer rund 25 Zentimeter langen Klinge.

«Ich wollte ihm Angst machen»

Der Nigerianer nahm mit seiner Freundin den Zug nach St. Gallen. Der 33-Jährige folgte den beiden und zog sein Messer aus der Tasche und stach mehrfach auf sein Opfer ein, auch noch als dieses auf dem Boden lag. Dem Geschädigten gelang es schliesslich aufzustehen und aus dem Zug zu flüchten. Der Messerstecher wurde kurze Zeit später festgenommen.

«Zu trinken, war mein Fehler», sagte der mehrfach vorbestrafte Mann am Dienstag vor Gericht. Er konsumiere Marihuana, um seine Probleme zu vergessen. Er werde diese Fehler nicht mehr wiederholen. Er entschuldigte sich beim Geschädigten, der an der Verhandlung anwesend war. «Ich wollte ihm mit dem Messer Angst machen, damit er mir das Geld gibt», so der 33-Jährige, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Er habe den Mann nicht töten wollen.

Es ging ihm um das Geld

Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen versuchter Tötung und einer Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie eine Reduktion der Landesverweisung auf zehn Jahre. Die Genugtuung für das Opfer solle halbiert werden. Die Vorgeschichte und das Geständnis seien von der Vorinstanz zu wenig berücksichtigt worden.

Die Triebfeder für die Tat sei Wut gewesen, aber sicher nicht Rache mit einer Tötungsabsicht. «Das Opfer hat meinen Mandaten verhöhnt und in den Finger gebissen», sagte der Verteidiger. Der Beschuldigte habe keinen kaltblütigen Plan verfolgt. Er habe nicht gezielt zugestochen. Ein toter Schuldner hätte ihm nichts mehr genützt. Das Opfer sei nicht ahnungslos gewesen.

Von hinten zugestochen

Die Staatsanwältin forderte die Ablehnung der Berufung. Der Entscheid der Vorinstanz sei überzeugend. Beim Messerangriff handle es sich um eine geplante und heimtückisch ausgeführte Tat. «Der Beschuldigte ist extra noch einmal nach Hause gegangen, um sich mit dem Messer zu bewaffnen und er ist dem Geschädigten gefolgt», so die Staatsanwältin. Er habe unvermittelt von hinten direkt in Richtung des Kopfes eingestochen.

Der Angriff wegen einer Bagatelle zeuge von einer Geringschätzung des Lebens und sei für das Opfer völlig überraschend gekommen. Der Vorfall sei grösstenteils auf Video aufgezeichnet worden. Der Beschuldigte habe auf dem Perron das Messer in Siegerpose in die Luft gestreckt.

Der Vertreter des Privatklägers forderte eine Genugtuung von 25'000 Franken. Das Opfer sei immer noch arbeitsunfähig und leide an den Folgen des Messerangriffs. Das Kantonsgericht wird das Urteil schriftlich eröffnen.

(aeg/sda)

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