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Steuerstreit: Immer mehr Doppelbürger geben den französischen Pass zurück

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Steuerstreit: Immer mehr Doppelbürger geben den französischen Pass zurück

15.07.2014, 15:42
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Französischer Reiseausweis.
Französischer Reiseausweis.Bild: Mbusin/cc-by-sa 3.0

Der Zahl der schweizerisch-französischen Doppelbürger, die auf ihren französischen Pass verzichten, hat sich im Zeitraum 2012 bis 2013 verdoppelt. Das belegen offizielle Angaben aus Paris. Nachgefragt hatte die Vertreterin der Ausland-Franzosen in der Schweiz, Claudine Schmid.

Die UMP-Parlamentarierin Schmid hat festgestellt, dass der Wunsch vieler Doppelbürger gewachsen ist, den Pass des Nachbarlandes abzugeben und dem Land den Rücken zu kehren. Sie verlangte deshalb klare statistische Angaben zu der Frage.

113 gaben 2013 den Pass zurück

Die Zahlen, die die Westschweizer Zeitungen «La Tribune de Genève» und «24Heures» am Dienstag veröffentlichten und die auch die Nachrichtenagentur sda einsehen konnte, waren für die konservative Politikerin Schmid aufschlussreich, wie sie sagte.

2012 hatten 65 Doppelbürgerinnen und Doppelbürger den Schweizer Pass dem französischen bevorzugt. 2013 entschlossen sich bereits 113 zu diesem Schritt. 2010 dagegen hatten nach Angaben des Aussenministerium, das sich auf Zahlen des Innenministeriums stützte, erst zwei Doppelbürger den französischen Pass abgegeben.

«Schweiz ist das einzige Land, in dem sich ein solcher Graben aufgetan hat.»
Claudine Schmid, UMP-Parlamentarierin

«Es ist das einzige Land, in dem sich ein solcher Graben aufgetan hat», stellte Schmid auf Anfrage der sda fest. In allen anderen Staaten seien die Treuebande insgesamt stabil geblieben.

Nach Gründen gefragt

Schmid vermutet, dass der verstärkte Steuerdruck auf die Schweiz und die geplante Revision des Erbschaftssteuerabkommens viele ihrer Landsleute zum Handeln veranlassten. Zur Erbschaftssteuer habe sie immer wieder klar zu machen versucht, dass der Wohnsitz der Erben und nicht jener des Verstorbenen ausschlaggebend sei.

Das Erbschaftssteuerabkommen hätte den französischen Behörden die Möglichkeit gegeben, Erben in Frankreich auch nach französischem Recht zu besteuern, wenn die verstorbene Person zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Es scheiterte jedoch im Schweizer Parlament.

Darauf kündigte Frankreich das bestehende Abkommen von 1953. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte in der Sommersession der eidgenössischen Räte, dass der vertragslose Zustand unter anderem in verschiedenen Fällen zu einer Doppelbesteuerung führe. Auch gebe es keine Regelung für Fälle von doppeltem Wohnsitz.

Kampagne von Hollande

Der französische Präsident François Hollande hatte zudem in seiner Wahlkampagne 2012 angekündigt, die Steuerregelung mit der Schweiz, Belgien und Luxemburg neu verhandeln zu wollen. Die Absicht war, im Ausland lebende französische Steuerflüchtlinge zu besteuern und sie zu zwingen, dem Heimatland Vermögenssteuern abzuliefern.

Schmid hat beim Aussenministerium in Paris nachgehakt, um zu erfahren, welche Gründe für Anträge auf den Verzicht auf die französische Staatsbürgerschaft geltend gemacht werden. Sie geht davon aus, dass die Antwort in ungefähr drei Monaten vorliegen wird. (pma/sda)

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