Schweiz
Tessin

Messerattacke in Lugano: Mutmassliche IS-Sympathisantin vor Gericht

Nach Messerattacke in Lugano: Mutmassliche IS-Sympathisantin steht vor Bundesstrafgericht

29.08.2022, 07:2529.08.2022, 07:25

Heute Montag beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die Verhandlung gegen die mutmassliche Täterin der Messerattacke von Lugano. Die Frau wird des mehrfachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz beschuldigt.

Das Kaufhaus Manor an der Piazza Dante in Lugano am Dienstag, 24. November 2020. Am Nachmittag kurz nach 14.00 Uhr ist es im Kaufhaus zu einer Messerstecherei gekommen. Wie die Tessiner Kantonspolizei ...
Die Tat ereignete sich im November 2020.Bild: keystone

Die 29-Jährige hat laut Anklage im November 2020 in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert und sich dabei auf den Islamischen Staat berufen. Ausserdem soll sich die Frau zwischen 2017 und 2020 ohne Anmeldung bei den Behörden prostituiert haben.

Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) soll sich die im Tessin wohnhafte Frau vor der Tat in der Haushaltswarenabteilung des Warenhauses Manor in Lugano von einer Verkäuferin ein scharfes Brotmesser empfehlen haben lassen. Dann stach sie damit auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Die Klinge des gezackten Brotmessers sei 21 Zentimeter lang, heisst es in der Anklageschrift weiter.

Beide Frauen wurden bei der Messerattacke verletzt. Dem ersten Opfer soll die 29-Jährige eine mindestens zehn Zentimeter tiefe Wunde am Hals sowie weitere Wunden im Gesicht, an den Unterarmen, den Handgelenken und den Händen zugefügt haben. Das zweite Opfer wurde laut BA an der rechten Hand verletzt.

Die Frau habe während ihrer Messerattacke «Allah U Akbar» – «Gott ist am grössten» und «Sono qui per l'ISIS» – «Ich bin hier für den ISIS» gerufen haben. Die schwerer verletzte Frau tritt im Prozess gegen die 29-Jährige als Privatklägerin auf. Sie hat eine Forderung von 440'000 Franken geltend gemacht.

Angeklagte hatte Kontakt zu Dschihadisten

Gemäss Informationen des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) hatte die Angeklagte vor fünf Jahren Kontakt zu einem Dschihadisten. Via soziale Medien habe sie sich in den dschihadistischen Kämpfer verliebt. 2017 habe sie versucht, nach Syrien zu reisen, wurde jedoch an der türkisch-syrischen Grenze angehalten und von den türkischen Behörden in die Schweiz zurückgeschickt.

Wie das Fedpol 2020 weiter festhielt, habe die Frau an psychischen Problemen gelitten und sei bei ihrer Rückkehr in die Schweiz in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Sie sei aber seit 2017 nicht mehr in Ermittlungen mit terroristischem Hintergrund beim Fedpol aufgetaucht. (sda)

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