Das Waadtländer Kantonsgericht hat im Berufungsprozess um die Tötung einer 17-Jährigen Ende 2019 in Yverdon VD die Strafe gegen einen 22-jährigen Afghanen bestätigt. Er wurde zu 20 Jahren Haft und anschliessend einer ordentlichen Verwahrung verurteilt.
«Die Berufung wurde abgelehnt», sagte Manuela Ryter Godel, Anwältin der Familie des Opfers, am Dienstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einer Meldung von «20 Minuten». Das sei natürlich eine riesige Erleichterung für die Familie des Opfers.
Bisher sei den Parteien erst das Urteilsdispositiv mitgeteilt worden, die Urteilsbegründung stehe noch aus. Sie soll in einigen Wochen folgen. Die Anwältin vermutet, dass der Fall ohnehin wohl vom Anwalt des Verurteilten bis vor das Bundesgericht weitergezogen wird.
Der Angeklagte hatte die Jugendliche, mit der er eine Liebesbeziehung unterhalten hatte, mit Schnürsenkeln erdrosselt und die Leiche anschliessend im Schilf am Seeufer von Yverdon versteckt. Die junge Frau aus Baulmes war am 27. Dezember 2019 zunächst als vermisst gemeldet worden. Nach mehrtägiger Suche wurde ihre Leiche am 6. Januar 2020 im Sumpfgebiet des Canal de Bey in Yverdon entdeckt.
Ein Geständnis des Verbrechens widerrief der Angeklagte und bestritt die Tat sowohl in erster Instanz wie nun auch im Berufungsprozess. Sein Anwalt machte geltend, dass es keine verwertbaren Beweise gebe, welche die Schuld seines Mandanten bestätigten.
Die Staatsanwältin sprach dagegen von «einem Berg von Beweisen», so etwa DNA-Spuren an den Schnürsenkeln. Motiv der Tat sei gewesen, dass die junge Frau den Angeklagten habe verlassen wollen. Aufgrund der Persönlichkeitsstörungen des Angeklagten hatte die Anklägerin neben der 20-jährigen Haftstrafe auch eine Verwahrung des Täters gefordert. (aeg/sda)