Das Bezirksgericht Zofingen AG hat Verantwortliche einer Telefonverkaufsfirma wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt. Die Firma bot als Dienstleistung aufdringlich einen angeblichen Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen an.
Der Hauptangeklagte kassierte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Der 33-jährige Italiener muss für ein halbes Jahr ins Gefängnis, für 24 Monate gewährt ihm das Bezirksgericht den bedingten Strafvollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Er wurde schuldig gesprochen wegen mehrfachen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Bankguthaben der Firma von rund 200'000 Franken werden eingezogen.
Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte auch zwei Mitangeklagte wegen unlauteren Wettbewerbs zu bedingten Freiheitsstrafen von 18 Monaten beziehungsweise 15 Monaten. Gegen diese beiden Männer und gegen den Hauptangeklagten wurden zudem Bussen zwischen 3000 bis 3500 Franken verhängt.
Mit den Schuldsprüchen folgte das Bezirksgericht Zofingen, das den Fall Anfang September an drei Tagen verhandelt hatte, weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Sendung «Espresso» von Radio SRF berichtete am Mittwoch über die Urteile, die auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung die Schuldsprüche an das Obergericht des Kantons Aargau weiterziehen wird. Die Verteidigung forderte Freisprüche für die Angeklagten der Firma Geminis Marketing GmbH mit früherem Sitz in Zofingen.
Man könne sie nicht für in Auftrag gegebene Werbeanrufe aus einem Callcenter in Pristina im Kosovo verantwortlich machen, hiess es. Die Firma betreibt weiterhin die Website werbesperre.ch («Ihr Schutz vor Werbeschmutz») und bietet ein Jahresabonnement («Mitgliedschaft») für 129 Franken plus Mehrwertsteuer an.
Die Staatsanwaltschaft Aargau eröffnete Strafverfahren, nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Strafanzeige eingereicht hatte. Das Seco hatte zahlreiche Beschwerden von verärgerten Kunden erhalten.
In der Anklageschrift sind die Namen von mehr als 240 Personen aufgeführt, die trotz eines Sterneintrags im Telefonbuch in der Zeit zwischen Mai 2015 und November 2016 angerufen worden waren.
Sie wurden unter anderem mit falschen Informationen zum Abschluss von Verträgen gedrängt, um künftig nicht mehr von Werbeanrufen belästigt zu werden, wie es in der Anklageschrift heisst. Jegliche Anrufe würden künftig im voraus abgeblockt, wurde versprochen.
Die Agentinnen und Agenten liessen die Angerufenen im Glauben, mit der mündlichen Zusage würden sie lediglich eine Offerte oder Informationsmaterial der Firma Geminis erhalten. In Tat und Wahrheit stimmten die Kunden einem mündlichen Vertragsabschluss zu. Wer nicht bezahlte, erhielt Mahnungen.
Grundsätzlich sei Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten, schreibt das Seco auf seiner Website. So könnten am Telefon beispielsweise Wein oder Kosmetikprodukte verkauft, Verträge für einen Wechsel des Telefonanbieters abgeschlossen oder Termine für Versicherungsberatungen vereinbart werden.
Wer keine Werbeanrufe erhalten möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gebe es allerdings nicht, hält das Seco fest. (sda)