Streitpunkt Nr. 1: Schloss Eugensberg von Rolf Erb in Salenstein. Bild: KEYSTONE
Kein Schloss für Rolf Erbs Angehörige: Bundesgericht bestätigt die Einziehung von Vermögenswerten
Angehörige des verurteilten Ex-Konzernchef der Erb-Gruppe, Rolf Erb, hatten vor Bundesgericht die Einziehung von Vermögenswerten angefochten. Die Richter in Lausanne entschieden nun, dass die Einziehung der Konkursmasse rechtmässig war.
Das Bundesgericht hat Beschwerden der Lebenspartnerin, der Zwillinge und des Bruders des zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Rolf Erb abgewiesen. Sie hatten sich gegen die Einziehung von Vermögenswerten zu Gunsten der Konkursmasse gewehrt.
Da war er noch in Freiheit: Rolf Erb vor dem Obergericht in Zürich im Januar 2014. Bild: KEYSTONE
Als im Jahr 2002 der Zusammenbruch der ganzen Erb-Gruppe absehbar war und damit das finanzielle Ende von Rolf Erb, übertrug und verschenkte dieser das Schloss Eugensberg, das entsprechende Inventar, 13 Autos, Aktien und Geld an seine Nächsten.
Das Obergericht Zürich verurteilte Erb im Januar 2014 wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung.
Erb war der letzte Konzernchef der Erb-Gruppe, die 2003 Konkurs ging. Während Jahren frisierte er Bilanzen, um so an weitere Bankkredite zu kommen.
Rolf Erb, rechts, auf dem Weg ins Zürcher Obergericht anlässlich des Prozesses gegen ihn (Mittwoch, 15. Januar 2014). Bild: KEYSTONE
Bis heute streitet Erb alle Vorwürfe ab und schiebt die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo zu. Dieser habe die Fäden in der Hand gehabt. Während des ganzen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf Schloss Eugensberg.
Im Urteil vom Januar 2014 hielt das Obergericht ausserdem fest, dass die genannten Vermögenswerte eingezogen werden und der Zwangsvollstreckung gegen Rolf Erb unterliegen. Dabei bleibt es auch.
Schuldspruch bestritten
Das Bundesgericht schreibt in seinem am Freitag publizierten Urteil, dass die Rügen der Familienangehörigen Erbs unbegründet seien. Sie hatten in ihren Beschwerden den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts gegen Erb bestritten, worauf sich die Einziehung stützt.
Hauptsitz der Firmengruppe Erb in Winterthur am Dienstag 2. Dezember 2002. Zum Firmenkonglomerat gehörte unter anderem auch das Küchenbau-Unternehmen Piatti. Bild: KEYSTONE
Ihre Einwände erachten die Bundesrichter jedoch als nicht geeignet, um den Entscheid der Vorinstanz als willkürlich erscheinen zu lassen.
Der prominenteste Teil des eingezogenen Vermögens ist das Schloss Eugensberg. Erb kaufte das Anwesen kurz vor dem Konkurs der Hugo Erb AG für 27 Millionen Franken ab und schenkte es seinen Zwillingssöhnen. Das Schloss hat einen geschätzten Wert von rund 30 Millionen Franken.
Ca. 1850: Bild des Schloss Eugensberg auf dem Salenstein. wikimediacommons
Das herrschaftliche Anwesen wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon Bonapartes Stiefsohn, Eugène de Bauharnais, erbaut. Es liegt hoch über dem Thurgauer Ufer des Untersees und ist von einem englischen Landschaftsgarten umgeben. Die Hugo Erb AG kaufte das Schloss im Jahr 1990 und liess es im grossen Stil renovieren und umbauen. (Urteile 6B_396/2014 und 6B_441/2014 vom 28.10.2015) (wst/sda)
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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quelle: keystone / steffen schmidt
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