Das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden hat in einer Mitteilung verkündet, dass der Abschuss von Wölfen im gesamten Kanton per sofort nicht mehr erlaubt sei. Dies aufgrund einer aufschiebenden Beschwerde, die an das Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden sei.
Die Beschwerde ist von mehreren Naturschutzorganisationen eingereicht worden, wie der «Tagesanzeiger» schreibt, darunter WWF und Pro Natura. Nathalie Rutz von Pro Natura bestätigt die Beschwerde:
Gemäss dem Gesetz dürften Wölfe nur dann proaktiv geschossen werden, wenn eine direkte Korrelation zwischen dem Wolf und grossen Schäden oder einer Gefährdung von Menschen gegeben sei. Beim Abschuss von ganzen Rudeln würden diese Bedingungen aber nicht eingehalten, somit würde auch geltendes Recht verletzt, so Rutz.
Im anderen Schweizer Kanton, in dem Wölfe zur Zeit das Thema der Stunde sind, geht die Jagd auf die Raubtiere vorerst noch weiter. Die dort ebenfalls von Naturschutzverbänden eingereichte Beschwerde sei noch nicht über das Stadium der Überprüfung hinaus.
(cpf)