Schweiz
Zürich

Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

08.03.2024, 12:0008.03.2024, 12:38

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

Bundesgericht
Der Quäl-Vater blitzte beim Bundesgericht ab.Bild: Keystone

Der Beschuldigte hatte Beschwerde erhoben, weil ihm verschiedentlich das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Das geht aus dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteil hervor. Er verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Das Bundesgericht kann aber keine Verstösse durch das Zürcher Obergericht feststellen und weist die Beschwerde ab.

Der Beschuldigte und seine Ex-Frau hatten gemäss Anklage ein jahrelanges Folterregime vor allem gegen zwei ihrer Kinder aufgezogen. Das Obergericht erkannte «sadistische Züge» im Tatvorgehen. Die Ex-Frau wurde von der Vorinstanz zu 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil gegen sie ist bereits rechtskräftig, wie eine Anfrage beim Obergericht ergab.

(Urteil 6B_1054/2023 vom 19. Februar 2024) (saw/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Vermummter wirft Brandsatz im Bahnhof Oerlikon (ZH)
Ein vermummter Mann hat am Dienstagnachmittag im Bahnhof Oerlikon eine brennende Flasche auf ein Perron geworfen. Passanten hielten den flüchtenden 33-jährigen Schweizer kurz darauf zurück, wie die Stadtpolizei Zürich mitteilte.
Zur Story