Schweiz
Zürich

Baurekursgericht pfeift Stadt Zürich bei Uferplanung zurück

Baurekursgericht pfeift Stadt Zürich bei Uferplanung zurück

22.05.2024, 16:45
Mehr «Schweiz»

Auf dem Land der Kibag AG am Zürichseeufer in Wollishofen sollen weiterhin auch Wohnungen gebaut werden können: Das Baurekursgericht hat die Stadt Zürich zurückgepfiffen, die das Gebiet in ihre Grünraum-Planungen aufnehmen wollte.

Die Stadt Zürich hatte geltend gemacht, dass sich im Gebiet «Seeufer Wollishofen» die Rahmenbedingungen grundlegend geändert hätten: So verlangte unter anderem eine Motion im Gemeinderat, dass rund um die Rote Fabrik nicht noch mehr Wohnungen erstellt werden, welche die Nutzung des Freiraums und die Kulturnutzung einschränken könnten

Die Stadt arbeitete einen Masterplan Seeufer Wollishofen aus. Damit nun nicht noch Projekte realisiert werden, die zwar gemäss geltender Bau- und Zonenordnung möglich wären, aber den neuen Absichten widersprechen, liess die Stadt das Gebiet im September 2023 vom Kanton zu einer sogenannten Planungszone erklären.

Schwerwiegende Eigentumsbeschränkung

Dagegen rekurrierte die Kibag Immobilien AG, die gemäss eigenen Angaben neben der Stadt Zürich die einzige weitere von der Zone betroffene Grundeigentümerin ist. Die Absicht sei, Bauvorhaben auf ihrem Land zu verhindern und Aus- und Umzonungen zu verschleiern, brachte das Unternehmen vor dem Baurekursgericht vor.

«Diese Planungsabsichten treffen zu», hält dazu das Gericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest. Auf neue Wohnungen soll ausdrücklich verzichtet werden; auf dem Kibag-Areal seien die Nutzungsschwerpunkte «Gewerbe» und «Grünraum» vorgesehen.

«Die teilweise Auszonung und die Aufhebung der Wohnnutzung an gesuchter Lage am See stellen eine schwerwiegende Eigentumsbeschränkung dar», hält das Gericht weiter fest und hebt die Planungszone wieder auf.

Änderungen kommen zu früh

Die neuen Planungen kommen für das Gericht zu früh: Der Gemeinderat habe die für 15 Jahre ausgelegte Bau- und Zonenordnung mit Wohnnutzung 2016 erlassen - da sei der in der Motion drei Jahre später vorgebrachte erhöhte Druck auf Freiflächen angesichts der Bevölkerungsprognosen schon voraussehbar gewesen.

Eine Wohnnutzung sei zudem seit Jahrzehnten zonenkonform gewesen, die «einschneidenden Planänderungen» habe der Gemeinderat erst angestossen, als die Kibag entsprechende Planungen gestartet habe.

Die bloss befürchteten lärmbedingten Nutzungskonflikte zwischen möglichen neuen Wohnungen und benachbarten Freizeit- und Kulturbetriebe reichen für das Gericht ebenfalls nicht für die Festsetzung einer Planungszone aus. Zudem gebe es südlich und westlich der Roten Fabrik bereits Wohnungen. Weitere Wohnungen auf dem Kibag-Areal würden die Kulturnutzung nicht erheblich beeinträchtigen. (hkl/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Jüdischer Jugendlicher körperlich angegriffen – Mann bei Synagoge festgenommen

Bei der Synagoge in Zürich Wiedikon ist am Donnerstagmorgen ein 14-jähriger jüdischer Jugendlicher geschlagen und leicht verletzt worden. Die Stadtpolizei konnte einen Verdächtigen aufhalten, der eine Stichwaffe bei sich hatte.

Zur Story