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Richter toleriert dieses umstrittene Banner in Schweizer Fussballstadien

Richter toleriert dieses umstrittene Banner in Schweizer Stadien

Einen frauenfeindlichen Spruch der Schaffhauser Fans hat das Zürcher Obergericht nicht als strafrechtlich relevant eingestuft. Es sprach die sechs Männer frei. Das Banner könne noch als Provokation unter Fans gelten.
22.01.2024, 16:2522.01.2024, 16:28

Es sei zwar erwiesen, dass die sechs Männer an der Aktion beteiligt waren, sagte der Richter am Montag bei der Urteilsbegründung. Doch das Banner «Winti Fraue figgä und verhaue» sei reine Provokation gewesen, die an die Winterthurer Fans gerichtet war.

Guter Geschmack sei das sicher nicht gewesen, sagte der Richter. Aber niemand würde darin mehr als eine Provokation sehen. Als Vergleich zitierte er Gewalt-Aufrufe auf Plakaten für die Anti-WEF-Demonstration vergangene Woche («We fight back», «WEF-Mörder-Treff»), die wohl auch nicht strafrechtlich verfolgt würden.

«Winti Fraue figgä und verhaue»: Das Transparent der Fans des FC Schaffhausen.
Die Aussage, die vor Gericht verhandelt wurde.bild: archiv

«Überaus aggressive Fangemeinde»

Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer hingegen eine rote Linie überschritten. Ein gesellschaftliches Problem sei eskaliert. Der Spruch sei keine übliche Provokation mehr, sondern Aufforderung zur Gewalt.

Die Schaffhauser Fans hätten einen perfiden Plan gehabt, am Derby in dem «Pulverfass» Schützenwiese hätte es nicht viel gebraucht zur Umsetzung durch die «überaus aggressive Fangemeinde». Der Vorinstanz warf er «blauäugige Toleranz» vor.

Die Verteidiger stellten sich auf den Standpunkt, dass es beim Banner nur darum ging, die Winterthurer Fankurve zu provozieren. Niemand hätte die Aufforderung ernst genommen und Gewalt gegen Winterthurer Frauen angewendet. Strafrechtlich sei der Spruch nicht relevant, auch wenn er «unter aller Sau» und eine «primitive Beleidigung» sei.

Gegner an den Galgen gewünscht

Ein Verteidiger machte ein Beispiel aus seiner Jugend, als GC-Fans den damaligen FC Zürich-Captain Urs Fischer an den Galgen wünschten. Niemandem wäre in den Sinn gekommen, die verbale Provokation umzusetzen. Dem Staatsanwalt empfahl ein Verteidiger, häufiger ein Fussballspiel zu besuchen, um sich ein Bild der Verhältnisse zu machen. Ein anderer meinte, die Staatsanwaltschaft habe nur aufgrund des öffentlichen Drucks ein Strafverfahren eröffnet.

Der frauenfeindliche Spruch gegen «irgendwelche Winterthurer Frauen» sei die Reaktion auf ein Banner der Winterthurer im Hinspiel in Schaffhausen gewesen, hielten die Anwälte fest. Darauf hiess es, dass das Winterthurer Frauenteam mehr Zuschauer anziehe als der FCS.

Die Beschuldigten seien bereits bestraft worden, etwa mit Stadionverboten oder dem Ausschluss aus der Fanorganisation, hielten die Verteidiger fest. Die Schaffhauser Fans äusserten sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. (ram/sda)

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