Patrick Hunziker, der Anwalt von Valcke, bezeichnete die Anklage der Bundesanwaltschaft (BA) als «unverhältnismässig». Die BA habe ihre eigene Anklageschrift mit Füssen getreten, indem sie korrupte Absprachen erfunden habe und sich auf juristische Neuerungen stütze.
Rechtsanwalt Grégoire Mangeat sprach seinerseits von einem «Wunsch nach einer Trophäe». Die Staatsanwaltschaft habe versucht, das Ansehen Nasser al-Khelaifis zu beschmutzen, indem sie den Verdacht geschürt habe – mit neuen Dokumenten, die während der Berufung veröffentlicht worden seien.
Dies sei ohne Rücksicht auf das Vertrauen geschehen, das dem Präsidenten des französischen Fussballklubs Paris-St-Germain und Chef der katarischen Mediengruppe BeIN Media von allen Sportinstanzen entgegengebracht worden sei.
Gemäss Mangeat sind die strengen Bedingungen für Privatbestechung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in diesem Fall nicht erfüllt. So habe die Vergabe der Fernsehrechte an BeIN nicht zu einer Marktstörung geführt, da der Markt zu diesem Zeitpunkt bereits existierte und der Konzern der einzige glaubwürdige Akteur auf dem Markt des Nahen Ostens war.
Anwältin Fanny Marguerat sagte, al-Khelaifi bestreite den Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung vollständig. Valcke habe BeIN keine Gefälligkeiten gewährt. Und auch das katarische Medienunternehmen habe angesichts seiner Position kein Interesse daran gehabt, ihn um irgendeine Intervention zu bitten. Der Erwerb der Villa Bianca sei ausschliesslich von wirtschaftlichen Erwägungen geleitet gewesen. «Jede Partei hat davon profitiert – es gab nie eine Villa-Bianca-Affäre».
Zum Abschluss der Anhörung zeigte sich Alec Reymond, der Verteidiger des griechischen Geschäftsmannes, erstaunt darüber, dass die Staatsanwaltschaft «eine neue Geschichte serviert hat, um die abgrundtiefen Lücken in der Anklageschrift zu füllen». Er empörte sich auch darüber, dass sein Mandant in Abwesenheit verurteilt wurde, obwohl er an einer schweren, ärztlich attestierten Herzerkrankung litt.
Wie seine Kollegen bestritt der Anwalt die Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung und der aktiven Bestechung: «Diese beiden Anklagen müssen fallengelassen werden.» Er warf der Bundesanwaltschaft vor, »Unklarheit« geschaffen zu haben und «das Böse in jeder Erscheinung des täglichen Lebens zu sehen, wie zum Beispiel in der Freundschaft zwischen zwei Personen«. Und er schloss mit der Bitte an das Gericht, »das Spiel abzupfeifen».
Am Vormittag hatte der Valcke-Anwalt Hunziker eine detaillierte Auslegeordnung der Rechtsprechung gemacht, insbesondere zur ungetreuen Geschäftsbesorgung. Im Gegensatz zur Bundesanwältin kam er zum Schluss, dass zum Zeitpunkt der Tat zwischen 2013 und 2015 die Vorteilsannahme nicht verboten war und auch keine Rückgabepflicht bestand.
Der Rechtsanwalt betonte, dass sein Mandant beim Abschluss der Verträge zu den FIFA-TV-Rechte keine Rolle gespielt habe. Diese Verträge seien nicht in seinem Zuständigkeitsbereich gewesen und von der TV-Abteilung des Verbands unterzeichnet worden. In der Marktsituation Mitte der 2010er-Jahre seien die erzielten Konditionen die bestmöglichen gewesen. «Damals gab es keinen Wettbewerb.»
Die Rechtsanwältin Elisa Bianchetti vervollständigte das Plädoyer, indem sie noch einmal auf die Villa Bianca einging. Sie vertrat die Ansicht, dass die Überlassung der Villa durch einen Freund von al-Khelaifi an Valcke nichts mit einer Einmischung in die Vergabe der TV-Rechte zugunsten von al-Khelaifis Firma BeIN Media zu tun gehabt habe.
«Jérôme Valcke und Nasser Al-Khelaifi kannten sich seit 2011. Sie pflegten sehr enge freundschaftliche Beziehungen.» Die Anklage ignoriere diese Beziehungen, um die Theorie eines Korruptionspakts zu konstruieren. Die Anwältin betonte, ihr Mandant habe nie einen Hehl aus seinen finanziellen Schwierigkeiten gemacht. Er habe über seine Verhältnisse gelebt. Als er eine neue Jacht und die Villa erwerben wollte, «war es ganz natürlich, dass er sich an Al-Khelaifi wandte».
Der ehemalige Generalsekretär wurde wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, passiver Bestechung und Urkundenfälschung angeklagt. Nur den letztgenannten Vorwurf erachtete die erste Instanz als erwiesen. Valcke wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. (Fall CA.2021.3) (ram/sda)