Herr Schäfer, was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie davon gehört haben, dass der Kanton Bern keine Grossveranstaltungen mit über 1000 Zuschauern mehr erlaubt?
Claudius Schäfer: Es war schon ein Wechselbad der Gefühle. Wir gingen mit einem guten Gefühl ins Wochenende, nachdem Bundesrat Alain Berset die Schutzkonzepte unserer Klubs gelobt hatte. Auch als Bundespräsidentin Sommaruga am Sonntag dasselbe wiederholte, und die Grossveranstaltungen explizit nicht zu den neuen Massnahmen gegen Covid-19 gehörten, fühlten wir uns bestätigt. Dass der Kanton Bern unmittelbar danach vorprescht, hat uns alle auf dem falschen Fuss erwischt. Es gab keine Anzeichen dafür. Auch die Klubs haben erst sehr kurzfristig davon erfahren.
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— BSC YOUNG BOYS (@BSC_YB) October 19, 2020
Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?
Nun geht es für die Klubs vorab darum, vom Kanton Bern eine Perspektive zu erhalten. Das in Bern praktizierte Ampelsystem ist ja wohl an klare Vorgaben gebunden. Zudem agieren viele Kantone in Bezug auf eine wirtschaftliche Hilfestellung bisher sehr zurückhaltend. Dies ist in Anbetracht der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Klubs in ihren Regionen eigentlich unverständlich.
Wird die Meisterschaft auch fortgeführt, wenn die Zuschauerbeschränkung in einzelnen Kantonen bleibt?
Ja, die Meisterschaft wird fortgeführt. Es war allen bewusst, dass es aufgrund des Föderalismus in Bezug auf die Zuschauerzahl unter Umständen unterschiedliche Entscheide geben wird. Dies ist nun leider eingetroffen.
Droht nun eine Wettbewerbsverzerrung?
Man kann das so sehen, wenn an einzelnen Standorten Zuschauereinnahmen fliessen und an anderen nicht. Man könnte auch argumentieren, dass die Zuschauerzahlen ohnehin nicht überall gleich gross sind. Klar ist aber: Für einen Wettbewerb, wo wir möglichst gleich lange Spiess anstreben, ist die Entwicklung nicht förderlich.
Müssen die Kredite des Bundes nun in Nothilfe-Fonds umgewandelt werden, welche die Klubs nicht mehr zurückzahlen müssen?
Zunächst einmal sind wir jetzt wenige Zentimeter vor dem Ziel, dass es diese Darlehen überhaupt gibt. Die entsprechende Verordnung im Rahmen des Covid-19-Gesetzes wird vom Bundesrat anfangs oder Mitte November abgesegnet. Das Geld könnte per Anfang Dezember fliessen, die Rückzahlungsfrist beträgt 10 Jahre. Diese Darlehen sind nicht die letztendliche Lösung einer sich zuspitzenden Situation, können aber die kurz- und mittelfristige Liquidität sicher stellen und Konkurse verhindern.