Wirtschaft

Dank Smartphones und Tablets: Rekordjahr für die Billag

1456 Schwarzseher angezeigt

Dank Smartphones und Tablets: Rekordjahr für die Billag

11.03.2014, 03:1711.03.2014, 10:17
Mehr «Wirtschaft»
  • Im Jahr 2013 hat die Billag 1456 Schwarzseher beim Bundesamt für Kommunikation angezeigt. Das sind so viele wie noch nie.
  • Das hat mit einer neuen Praxis zu tun: Das Bundesverwaltungsgericht hat vor zwei Jahren entschieden, dass jeder Schweizer mit einem Computer, Tablet oder Smartphone TV-Gebühren zahlen muss. Die Billag hat dies nun umgesetzt.
  • Künftig wird möglicherweise jeder der SRG eine Abgabe zahlen – ob man TV sieht oder nicht. Das würde das Ende des Auftrags an den Gebühreneintreiber Billag bedeuten.

Weiterlesen beim Blick und Tages-Anzeiger

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
    Röstis EU-Stromabkommen wird wohl von links und rechts torpediert – die Sonntagsnews
    Abgangsentschädigungen trotz Fehlern, Widerstand von links und rechts gegen das EU-Stromabkommen und die USA verweigern einer Schweizerin die Einreise: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.

    Fehlleistungen von Spitzenbeamten haben sich nach Informationen der «NZZ am Sonntag» offenbar nicht zwingend auf deren Abgangsentschädigungen ausgewirkt. Topkader sollen Abfindungen teils unabhängig davon erhalten haben, unter welchen Umständen sie den Bund verlassen haben, wie die Zeitung schrieb. Insgesamt habe der Bund von 2021 bis 2023 vierzehn Topkadern eine Abgangsentschädigung zwischen rund 49'000 Franken und gut 363'000 Franken pro Person bewilligt. Mehrere Personen hätten direkt im Anschluss eine Führungsposition im privaten Sektor übernommen. Ihre Abfindung mussten sie deswegen nicht zurückzahlen, wie die Zeitung schrieb. Die Behörden betonten laut der «NZZ am Sonntag», dass die Entschädigungen «gemäss den rechtlichen Grundlagen» entrichtet worden seien.

    Zur Story