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Bundesgericht bestätigt: Streichung von Boni für CS-Kader war rechtmässig

The logo of the Swiss bank Credit Suisse is seen at the headquarters at Paradeplatz in Zurich, Switzerland, on Wednesday, December 18, 2024. (KEYSTONE/Til Buergy)
Das Logo der Credit Suisse beim ehemaligen Hauptsitz in Zürich.Bild: keystone

Bundesgericht bestätigt: Streichung von Boni für CS-Kader war rechtmässig

15.10.2026, 12:0015.10.2026, 12:14

Die Streichung von Boni für frühere hohe Kader der Credit Suisse war rechtmässig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Bund und UBS gutgeheissen, wie ein am Donnerstag publiziertes Urteil zeigt.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ordnete im Mai 2023 an, die variablen Vergütungen für die obersten drei Führungsebenen der Bank ganz oder teilweise zu streichen. Das Bundesgericht erachtet Artikel 10a des Bankengesetzes als ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Massnahme.

Angesichts der staatlichen Hilfen für die systemrelevante Bank habe ein grosses öffentliches Interesse an der Streichung bestanden. Es sei nicht haltbar, dass Boni für Geschäftsperioden, in denen die Krise entstand, mit staatlichen Mitteln finanziert würden, schreibt das Gericht. Die spätere Rückzahlung der Liquiditätshilfen sei nicht massgebend. (sda/cma)

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