Der Durchschnittszinssatz, der per 31. Dezember ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal weiter – von 1.92 auf 1.89 Prozent – gesunken. Damit bleibt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet bei 2.0 Prozent. Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1.88 Prozent unter- oder 2.12 Prozent überschreitet, wie das BWO schreibt.
Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei rekordtiefen 2.0 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag mitteilte.
Mieterinnen und Mieter haben deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung der Mieten. Beruht der zu bezahlende Mietzins aber nicht auf dem aktuellen und seit Anfang September 2013 gültigen Referenzzinssatz, besteht ein Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses.
Der nächste Referenzzinsatz wird am 1. Juni 2015 publiziert. Dort wird allgemein ein Senkung auf 1,75 Prozent erwartet. Dann sind die Hauseigentümer gezwungen, die Mieten zu senken. Allerdings erhalten Mieter auch dann nicht in jedem Fall eine Reduktion: Die Vermieter können aufgelaufene Kostenänderungen wie die Teuerung im Umfang von 40 Prozent oder Erhöhungen von Unterhaltskosten im Einzelfall mit der geforderten Mietzinssenkung verrechnen.
Nach Angaben des Schweizerischen Mieter- und Mieterinnenverbands (SMV) erhalten jeweils nur knapp 20 Prozent der Mietenden eine Mietzinssenkung, wenn der Referenzzinssatz sinkt - viel zu wenige aus Sicht des SMV. «Ein Grossteil der Zinsersparnisse bleibt in den Taschen der Vermieter», sagte Marina Carobbio, SMV-Präsidentin und Nationalrätin (SP/TI), laut Redetext in Bern vor den Medien. Tiefe Zinsen und die Frankenstärke machten den Immobilienmarkt noch attraktiver. Viele Mieter aber würden nicht an den Vorteilen der tiefen Zinsen beteiligt, sagte Carobbio.(whr/sda)