Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Das entspricht dem Wunsch der Kantone, der Wirtschaft und den drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP.
02.04.2015, 10:2802.04.2015, 14:25

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf beugt sich dem Willen der Wirtschaft.Bild: RUBEN SPRICH/REUTERS
Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Eine solche wollte er mit der Unternehmenssteuerreform III einführen, um einen Teil der Einnahmeausfälle auszugleichen. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat er gestern Mittwoch beschlossen, darauf zu verzichten.
Das teilte das Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mit. Das Scheitern kommt nicht überraschend. In der Vernehmlassung hatten sich Kantone, die Wirtschaft sowie die drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gegen die Kapitalgewinnsteuer ausgesprochen. Diese hätte dem Bund geschätzte 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken.
SP droht mit Referendum
Die SP will das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ergreifen, wenn die Unternehmen und Aktionäre nicht vollständig für die Steuerausfälle aufkommen.
Die geplanten Steuergeschenke würden die Bevölkerung mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr kosten, kritisiert die SP. Nach den Lügen von Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz bei der letzten Reform sei die Bevölkerung nicht schon wieder bereit, mit Steuererhöhungen und Sparprogrammen den Preis für neue milliardenteure Geschenke an Firmen zu bezahlen. (whr/sda)
Mit anderen Anliegen konnten sich die Kantone hingegen nicht durchsetzen. So will der Bundesrat dabei bleiben, dass die Kosten der Reform von Bund und Kantonen je zur Hälfte getragen werden. Um die Verluste der Kantone teilweise auszugleichen, will er deren Anteil an der Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent anheben. Die Kantone fordern mindestens 21,2 Prozent.
Bundesbudget muss massiv gekürzt werden
Mit den geplanten Änderungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehreinnahmen von lediglich noch 100 Millionen Franken. Diese stammen aus der Vereinheitlichung der Teilbesteuerung von Dividenden auf 30 Prozent. Dem gegenüber stehen Mehrbelastungen von 1,2 Milliarden Franken.
Unter dem Strich rechnet der Bundesrat damit mit Kosten von 1,1 Milliarden Franken, wobei Zu- oder Abwanderungen von Unternehmen nicht berücksichtigt sind. Diese sollen mit Einsparungen im Bundeshaushalt aufgefangen werden. Der Bundesrat hatte angekündigt, die Ausgaben des Bundes 2016 um mindestens 1,1 Milliarden zu kürzen.
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